Wilder Müll bei Containerstandplätzen
Innerhalb des Stadtgebietes werden sowohl auf öffentlichen Flächen wie auch auf privaten Grundstücken Wertstoffcontainer zur Entsorgung von Altglas und Altkleidern angeboten. Die Entleerung der Altglascontainer und die Reinigung um diese Container wird durch die Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau koordiniert. Das dafür beauftragte Unternehmen fährt in regelmäßigen Abständen die Stellplätze an und führt die entsprechenden Arbeiten durch.
Für die Leerung der Altkleidercontainer und die Reinigung der umliegenden Fläche ist jedes Unternehmen, welches seinen Container am Stellplatz aufgestellt hat, selbst verantwortlich. Auch hier sind die Unternehmen in regelmäßigen Abständen, meist einmal wöchentlich, vor Ort.
Vermehrt sind in den letzten Tagen und Wochen Abfälle an den Containerstandplätzen im Stadtgebiet abgelagert worden, die dort nicht hingehören. Dies liegt zumeist daran, dass Altkleider und auch Fremdmüll, wie Sperrmüll oder Hausmüll, neben sowie in den Containern abgelagert wird. Auffällig ist besonders, dass Altkleider oftmals neben dem Kleidercontainer abgelegt werden. Dies führt auf allen Seiten zu Unmut.Wir möchten daher darum bitten, dass von solchen Ablagerungen Abstand genommen wird.
Sollte ein Kleidercontainer bereits voll sein, dann bringen Sie die zur Spende gedachten Altkleider bitte zu einem anderen Container oder nehmen Sie die Sachen zunächst wieder mit. Gleiches gilt für den Umgang mit Altglas, da hier auch eine Gefährdung für spielende Kinder besteht.
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass jeder ordnungswidrig handelt, der außerhalb der festgelegten Zeiten Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter wirft. Ebenso ordnungswidrig handelt, wer Abfälle, Wertstoffe und andere Gegenstände auf oder neben den Wertstoffcontainer stellt. Entsprechende Anzeigen werden umgehend und konsequent verfolgt. Es drohen Geldbußen bis 1.000 €.
Hinweise nimmt das Ordnungsamt der Stadt Glauchau innerhalb der Sprechzeiten unter Tel.: 03763/65438 und 03763/65441 entgegen. Gern kann die Anzeige auch schriftlich an bußgeldstelle@glauchau.de erfolgen.