Amtliche Veröffentlichungen der Stadtverwaltung Glauchau erfolgen im „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ (elektronische Ausgabe).
Das elektronische Amtsblatt stellt die authentische Form der amtlichen Veröffentlichung (öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntgaben) dar, die rechtsverbindlich für das Gebiet der Großen Kreisstadt Glauchau gelten.
Ausnahmen gelten für Bekanntmachungen, für die Gesetze eine andere Form vorschreiben. Diese Bekanntmachungen werden durch die Großen Kreisstadt Glauchau im „Stadtkurier – Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ veröffentlicht.
Für Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, bestehen folgende Möglichkeiten, Kenntnis über den Inhalt des Amtsblattes zu erhalten:
Einsichtnahme in das Amtsblatt zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Glauchau an der Glauchau-Information im Rathaus (Markt 1, 08371 Glauchau). Bei Bedarf können an der Glauchau-Information auch unentgeltlich Ausdrucke des Amtsblattes zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Zusendung von Ausdrucken gegen einen vollständigen Kostenersatz der Versandkosten.
Rechtlicher Hintergrund:
§ 2 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) erlaubt den Kommunen des Freistaates Sachsen öffentliche Bekanntmachungen durch eine elektronische Ausgabe nach § 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG) durchzuführen. Dies wurde in der Satzung der Großen Kreisstadt Glauchau über die Form der öffentlichen Bekanntmachung, der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der ortsüblichen Bekanntgabe (veröffentlicht am 08.12.2023 in der Ausgabe Nr. 23/2023 des Glauchauer Stadtkuriers) so umgesetzt. Öffentliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Glauchau erfolgen demnach ab dem 01.01.2024 in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes mit dem Titel „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ auf der Internetseite der Stadt Glauchau unter www.glauchau.de. Dies wurde als authentische Form festgelegt.