Information über die Veröffentlichung des Amtsblattes per E-Mail erhalten

Zum 01.01.2024 hat die Stadt Glauchau ein elektronisches Amtsblatt mit der Bezeichnung „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ eingeführt. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen sowie ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Glauchau werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Wenn Sie über die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe des Amtsblattes per E-Mail informiert werden möchten, können Sie sich über das nachstehende Formular anmelden.

 

Hinweise zum Datenschutz:
 
Im Rahmen Ihrer Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben, welche ausschließlich zum Versand des Amtsblatt-Newsletters verwendet werden. Die Angabe des Vor- und Nachnames sind freiwillig und dienen zur personalisierten Ansprache. Des Weiteren erfolgt im Rahmen der Versendung des Amtsblatt-Newsletters eine Erhebung und Verarbeitung von Öffnungsraten. Die Öffnungsrate gibt an, wie viele der Newsletter-Empfänger diesen auch geöffnet haben. Die Analysedaten werden zur Erstellung von statistische Auswertungen hinsichtlich des Versandes des Amtsblatt-Newsletters verwendet. Sie können jederzeit die Einwilligung zum Erhalt des Amtsblatt-Newsletters widerrufen, in dem Sie sich über den Abmeldelink in den jeweiligen Newslettern von diesem abmelden oder eine E-Mail an pressestelle@glauchau.de senden. Ihre Daten werden in diesem Fall unverzüglich gelöscht.

 

Amtliche Veröffentlichungen – Elektronisches Amtsblatt

Amtliche Veröffentlichungen der Stadtverwaltung Glauchau erfolgen im „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ (elektronische Ausgabe).
 
Das elektronische Amtsblatt stellt die authentische Form der amtlichen Veröffentlichung (öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntgaben) dar, die rechtsverbindlich für das Gebiet der Großen Kreisstadt Glauchau gelten.
 
Ausnahmen gelten für Bekanntmachungen, für die Gesetze eine andere Form vorschreiben. Diese Bekanntmachungen werden durch die Großen Kreisstadt Glauchau im „Stadtkurier – Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ veröffentlicht.
 
Die zugrunde liegenden Regelungen finden Sie in der Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Glauchau. 
 
Für Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, bestehen folgende Möglichkeiten, Kenntnis über den Inhalt des Amtsblattes zu erhalten:
 

Einsichtnahme in das Amtsblatt zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Glauchau an der Glauchau-Information im Rathaus (Markt 1, 08371 Glauchau). Bei Bedarf können an der Glauchau-Information auch unentgeltlich Ausdrucke des Amtsblattes zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Zusendung von Ausdrucken gegen einen vollständigen Kostenersatz der Versandkosten.

Rechtlicher Hintergrund:

§ 2 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) erlaubt den Kommunen des Freistaates Sachsen öffentliche Bekanntmachungen durch eine elektronische Ausgabe nach § 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG) durchzuführen. Dies wurde in der Satzung der Großen Kreisstadt Glauchau über die Form der öffentlichen Bekanntmachung, der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der ortsüblichen Bekanntgabe (veröffentlicht am 08.12.2023 in der Ausgabe Nr. 23/2023 des Glauchauer Stadtkuriers) so umgesetzt. Öffentliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Glauchau erfolgen demnach ab dem 01.01.2024 in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes mit dem Titel „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ auf der Internetseite der Stadt Glauchau unter www.glauchau.de. Dies wurde als authentische Form festgelegt.