Beurkundung von Sterbefällen

Anzeige von Sterbefällen im Standesamt Glauchau

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Somit erfolgt für alle Personen, welche in Glauchau sowie den dazu gehörenden Ortsteilen (einschließlich Kranken- und Pflegeeinrichtungen etc.) verstorben sind, die Beurkundung durch das Standesamt Glauchau.

Notwendige Unterlagen:
Für die Beurkundung müssen der Personalausweis oder der Reisepass, ggf. eine Bescheinigung über Ausweisbefreiung vorgelegt werden.
Weiterhin werden benötigt:
  • bei Verheirateten Abschrift Familienbuch oder Eheurkunde und
  • bei Verwitweten zusätzlich Sterbeurkunde
  • bei Geschiedenen neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk/Scheidungsurteil
  • bei Ledigen Geburtsurkunde
  • bei begründeter Lebenspartnerschaft die Lebenspartnerschaftsurkunde
Wo erhalten Sie die notwendigen Urkunden?
  • Geburtsurkunde beim Geburtsstandesamt - Gebühr 15,00 €,
  • Eheurkunde beim Eheschließungsstandesamt - Gebühr 15,00 €,
  • Sterbeurkunde beim Standesamt, wo der Sterbefall beurkundet wurde - Gebühr 15,00 €
Bearbeitungsfristen:
Die Beurkundung eines Sterbefalles wird nach vorangehender Prüfung der vorzulegenden Unterlagen unverzüglich vorgenommen.
 
Bearbeitungsgebühren:
  • die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 15,00 €
  • für jede weitere im gleichen Arbeitsgang hergestellte Urkunde 7,00 €