Erste urkundliche Erwähnung

Die erste urkundliche Erwähnung und damit die erste gesicherte schriftliche Überlieferung des Namens Glauchau („Gluchowe“) erfolgte im Jahr 1240. In einer Urkunde des Burggrafen Albrecht von Altenburg vom 4. März 1240 wurde als letzter Zeuge ein gewisser Heinrich von Gluchowe („henric[us] de Gluchowe“) genannt.

Das Original der Urkunde befindet sich im Sächsischen Hauptstaatsarchiv in Dresden. Eine Kopie der Urkunde ist im Glauchauer Museum vorhanden.