Sächsischer Familienpass

Mit dem Familienpass können verschiedene Einrichtungen des Freistaates Sachsen ermäßigt oder unentgeltlich besucht werden. Antragsberechtigt sind 
  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind 

wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft leben und Ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Den Antrag auf Ausstellung finden Sie hier.

Hinweise:
  • Der Familienpass ist nur im Freistaat Sachsen gültig und einkommensunabhängig.
  • Geltungsdauer: Der Familienpass gilt grundsätzlich ein Kalenderjahr. Sind alle Kinder, für die Eltern Kindergeld erhalten, unter 18 Jahre alt, kann der Familienpass sogar bis zum Ende des übernächsten Jahres ausgestellt werden. Vollendet jedoch ein Kind das 18. Lebensjahr innerhalb des ersten Geltungsjahres, muss der Familienpass im nächsten Kalenderjahr neu beantragt werden.
Notwendige Unterlagen:
  • Nachweis über den Wohnsitz in Sachsen mittels Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldnachweis (aktueller Kontoauszug über den Eingang der Zahlung des Kindergeldes reicht aus)
  • gegebenenfalls ein Schwerbehindertenausweis
Bearbeitungsfristen:
Der Familienpass wird sofort bei Beantragung ausgestellt oder gegebenenfalls verlängert.
 
Kosten:
gebührenfrei