Melderechtliche Bescheinigungen
Auf Antrag erstellt das Bürgerbüro Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten.
Dies sind in erster Linie:
- Meldebescheinigungen (Angabe Wohnsitz)
- Aufenthaltsbescheinigungen (Angabe Wohnsitz und Familienstand)
- Lebensbescheinigungen (z.B. steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren)
- Haushaltsbescheinigung (Angabe Wohnsitz und Kind)
Notwendige Unterlagen:
-
Personalausweis oder Reisepass
-
ggf. Vollmacht
Bearbeitungsfristen:
Die Ausstellung einer Melderechtlichen Bescheinigung erfolgt sofort bei Ihrer Vorsprache im Bürgerbüro.
Kosten:
Gebühr für eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung sowie sonstige Bescheinigungen:
Gebühr für eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung sowie sonstige Bescheinigungen:
12,00 Euro
für Renten-, Kindergeld- sowie steuerliche Zwecke:
gebührenfrei
Melderegisterauskünfte:
- einfache Melderegisterauskunft, mündlich: 10,00 Euro
- einfache Melderegisterauskunft, schriftlich: 14,00 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft: 25,00 Euro