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Melderechtliche Bescheinigungen

Auf Antrag erstellt das Bürgerbüro Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten.

Dies sind in erster Linie:
  • Meldebescheinigungen (Angabe Wohnsitz)
  • Aufenthaltsbescheinigungen (Angabe Wohnsitz und Familienstand)
  • Lebensbescheinigungen (z.B. steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren)
  • Haushaltsbescheinigung (Angabe Wohnsitz und Kind) 
Notwendige Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht
Bearbeitungsfristen:
Die Ausstellung einer Melderechtlichen Bescheinigung erfolgt sofort bei Ihrer Vorsprache im Bürgerbüro. 
 
Kosten:
Gebühr für eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung sowie sonstige Bescheinigungen:
12,00 Euro
 
für Renten-, Kindergeld- sowie steuerliche Zwecke:
gebührenfrei
 
Melderegisterauskünfte:
  • einfache Melderegisterauskunft, mündlich:  10,00 Euro
  • einfache Melderegisterauskunft, schriftlich: 14,00 Euro
  • erweiterte Melderegisterauskunft:                25,00 Euro