Gleichstellungsstelle im Rathaus Glauchau
Das Wirken der Gleichstellungsbeauftragten dient der Umsetzung des Grundrechts auf Gleichstellung von Männern und Frauen in der Stadt Glauchau (Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes). Benachteiligungen sollen aufgedeckt und abgebaut werden.
Zur Umsetzung ihrer Aufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte fachübergreifend in der Kommunalpolitik sowie in der Verwaltung tätig. Sie hält eigene Sprechstunden ab, besitzt Rederecht und leistet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der verwaltungsexterne Arbeitsbereich der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten umfasst die Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Funktion als Kontaktstelle für die Bevölkerung der Stadt Glauchau stehen. Dazu zählen:
- Netzwerkarbeit
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden
- Analyse des Arbeitsmarktes und der Beschäftigung
- Organisation von Veranstaltungen und Ausstellungen
- Unterstützung und Förderung von Frauenprojekten, - gruppen und Initiativen
- Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Organisationen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zu den Aufgaben im verwaltungsinternen Bereich der Gleichstellungsbeauftragten gehören die Tätigkeiten, die sich auf die Kommunalverwaltung beziehen. Dazu zählen:
- Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachbereichen im Zuge der Beratungstätigkeit
- Verwirklichung des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes
- Beteiligung bei der Personalentscheidung und Personalplanung
- Beratung und Unterstützung in Fällen von geschlechtsspezifischer Diskriminierung
- Zusammenarbeit mit den Ausschüssen und Gremien der Stadtverwaltung
Hier finden Sie Informationen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.