Gleichstellungsstelle im Rathaus Glauchau

Das Wirken der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten dient der Umsetzung des Grundrechts auf Gleichstellung von Männern und Frauen in der Stadt Glauchau (Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes). Benachteiligungen sollen aufgedeckt und abgebaut werden.
Zur Umsetzung ihrer Aufgaben ist die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte fachübergreifend in der Kommunalpolitik sowie in der Verwaltung tätig. Sie hält eigene Sprechstunden ab, besitzt Rederecht und leistet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Der verwaltungsexterne Arbeitsbereich umfasst die Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Funktion als Kontaktstelle für die Bevölkerung der Stadt Glauchau stehen. Dazu zählen:

  • Netzwerkarbeit
  • Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden
  • Analyse des Arbeitsmarktes und der Beschäftigung
  • Organisation von Veranstaltungen und Ausstellungen
  • Unterstützung und Förderung von Frauenprojekten, - gruppen und Initiativen
  • Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Organisationen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Zu den Aufgaben im verwaltungsinternen Bereich gehören die Tätigkeiten, die sich auf die Kommunalverwaltung beziehen. Dazu zählen:

  • Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachbereichen im Zuge der Beratungstätigkeit
  • Verwirklichung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und des Sächsischen Frauenfördergesetzes
  • Beteiligung bei der Personalentscheidung und Personalplanung
  • Beratung und Unterstützung in Fällen von geschlechtsspezifischer Diskriminierung
  • Zusammenarbeit mit den Ausschüssen und Gremien der Stadtverwaltung 

Hier finden Sie Informationen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.