Gleichstellungsstelle im Rathaus Glauchau
Das Wirken der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten dient der Umsetzung des Grundrechts auf Gleichstellung von Männern und Frauen in der Stadt Glauchau (Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes). Benachteiligungen sollen aufgedeckt und abgebaut werden.
Zur Umsetzung ihrer Aufgaben ist die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte fachübergreifend in der Kommunalpolitik sowie in der Verwaltung tätig. Sie hält eigene Sprechstunden ab, besitzt Rederecht und leistet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der verwaltungsexterne Arbeitsbereich umfasst die Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Funktion als Kontaktstelle für die Bevölkerung der Stadt Glauchau stehen. Dazu zählen:
- Netzwerkarbeit
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden
- Analyse des Arbeitsmarktes und der Beschäftigung
- Organisation von Veranstaltungen und Ausstellungen
- Unterstützung und Förderung von Frauenprojekten, - gruppen und Initiativen
- Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Organisationen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zu den Aufgaben im verwaltungsinternen Bereich gehören die Tätigkeiten, die sich auf die Kommunalverwaltung beziehen. Dazu zählen:
- Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachbereichen im Zuge der Beratungstätigkeit
- Verwirklichung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und des Sächsischen Frauenfördergesetzes
- Beteiligung bei der Personalentscheidung und Personalplanung
- Beratung und Unterstützung in Fällen von geschlechtsspezifischer Diskriminierung
- Zusammenarbeit mit den Ausschüssen und Gremien der Stadtverwaltung
Hier finden Sie Informationen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.