Aufgaben der Schiedsstelle
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Herausgabeansprüche
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Ansprüche aus den übrigen Rechtsgeschäften des täglichen Lebens
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Ansprüche aus Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten (z.B. Überwuchs von Baumwurzeln auf das Nachbargrundstück, Überhang von Baumästen und Sträuchern, Streitigkeit um Schönheitsreparatur zwischen Mieter und Vermieter)
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vermögensrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kaufpreiszahlung, Werklohnvergütung usw.)
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Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (Ansprüche auf Entschuldigung wegen Beleidigungen, auf Widerruf unwahrer Erklärungen sowie auf künftige Unterlassung)
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vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung (§§ 223, 229 Strafgesetzbuch - StGB)
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Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
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Beleidigung (§§ 185-189 StGB)
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Bedrohung (§ 241 StGB)
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einfache Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
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Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)
Zuständigkeit
Die Schiedsstelle der Großen Kreisstadt Glauchau ist für alle o.g. Aufgaben zuständig in deren Fällen der Antraggegner (nicht Antragsteller) in Glauchau oder einem der Ortsteile wohnt.
Weiterhin ist die Schiedsstelle Glauchau auch für die Gemeinde Callenberg mit den dazugehörigen Ortschaften Falken, Grumbach, Langenberg, Langenchursdorf, Meinsdorf und Reichenbach zuständig.
Ablauf und Kosten des Verfahrens
Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist kostengünstig, unbürokratisch und zeitsparend. Die Verfahren sind nicht öffentlich und die Friedensrichter sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.
Bei einem förmlichen Verfahren (Schlichtungs- und Sühneverfahren) fallen Kosten von ca. 50 Euro an, dies ist aber gegenüber Gerichtskosten bedeutend geringer. Die Kosten sind bei Antragstellung zu entrichten.
Die reine Beratung und Auskunftserteilung ist kostenlos.
Weitere Informationen zu den Verfahrensabläufen erteilen Ihnen die Friedensrichter.