Gesamtvorhaben ESF Plus 2021- 2027

Europäischer Sozialfonds (ESF)
 
Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027
 
Gemeinsam Stadt gestalten
 
„Wer neue Wege gehen will, muss alte Pfade verlassen.“ Das wusste bereits der deutsche Betriebswirt und Publizist Manfred Grau. Nichts hat sämtliche Strukturen und Lebensbereiche in den vergangenen 75 Jahren mehr erschüttert, in Frage und vor besondere Herausforderungen gestellt als die pandemischen und globalen Entwicklungen seit Beginn der 2020er Jahre. Umso größer ist das Potenzial, welches das Förderprogramm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027“ des Europäischen Sozialfonds (ESF) in sich birgt, um auf die sich in den vergangenen Jahren herauskristallisierten Problemlagen sowie die schon heute absehbaren kurz- und mittelfristigen Bedarfsentwicklungen zu reagieren, auf diese einzugehen oder diesen zu begegnen.
 
Für den Förderzeitraum ESF Plus 2021 bis 2027 stehen in Sachsen wiederholt für das Programm EU- und Landesmittel mit einer Förderquote von 85 Prozent zur Verfügung. Um im Zuge dessen erneut Zuwendungen beantragen zu können, galt es für die Stadt Glauchau als Fördervoraussetzung das vorhandene Gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept (GIHK) von 2016 auf den Prüfstand zu stellen sowie anhand der Vorgaben in der neuen Förderrichtlinie und der aktuellen Bedarfsentwicklungen das GIHK ESF Plus Glauchau 2021-2027 zu erarbeiten. Hierin wurde festgehalten, welche Stadtgebiete mit welchen Handlungsbedarfen und Zielen gefördert werden sollen sowie durch welche Projekte diese erfüllt werden. Die Zielstellungen orientieren sich hierbei sowohl an den gesamtstädtischen Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes INSEK 2030+ als auch an den Trends, Bedarfs- und Problemlagen innerhalb der Gebietskulisse, welche sich aus sozial benachteiligten Stadtgebieten ergibt, wobei als sozial benachteiligt im Sinne der Richtlinie nur solche Stadtgebiete angesehen werden, in denen die SGB II-Quote zum Stichtag 31. Dezember 2020 über dem Landesdurchschnitt von acht Prozent lag.
 
Mit dem für die daraus resultierende Gebietskulisse erarbeiteten GIHK ESF Plus Glauchau 2021-2027 wurde die Grundlage geschaffen, mit passgenauen Vorhaben und Projekten den soziodemographischen und sozioökonomischen Problemlagen, die sich auch in den statistischen Daten widerspiegeln, entgegenzuwirken. Grundsätzlich wurden in den Projektansätzen stets der Aspekt der Nachhaltigkeit sowie die Verstetigung neuer Angebote beachtet. Die Beteiligung der Zielgruppen war dabei unerlässlich. Daher wurden Strategien entwickelt, wie die verschiedenen Ziel- und Altersgruppen in geeigneter Art und Weise zur Mitwirkung in den Stadtteilvorhaben motiviert werden können. Die Konzepterstellung erfolgte in einem offenen, transparenten und kooperativen Verfahren unter Einbeziehung der relevanten Fachressorts der Stadtverwaltung Glauchau, der innerhalb der Gebietskulisse aktiven sozialen und wirtschaftlichen Akteure sowie der Bewohner. Im Zuge der Bedarfserhebung für das GIHK ESF Plus Glauchau fand ein intensiver Austausch mit den sozialen Trägern und deren Fachkräften, die tagtäglich unter anderem als Schulsozialarbeiter, Sozial- und Familienberater, Sozialarbeiter in Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtungen, sozialpädagogische Familienhelfer und –begleiter mit den Zielgruppen arbeiten, statt. Das Ohr immer an der „Basis“, mit dem Blick auf das große Ganze, dem Ziel vor Augen, etwas zum Positiven zu verändern sowie mit dem Leitgedanken „Gemeinsam Stadt gestalten“ im Kopf konnte eine Reihe von Projektansätzen entwickelt werden, die sich an den Bedürfnissen und Lebenswelten jener orientiert, die aktuell am stärksten betroffen sind.
 
Das im Mai 2023 durch den Stadtrat beschlossene GIHK ESF Plus Glauchau 2021-2027 bildete die Grundlage zur Beantragung einer Zuwendung über die oben genannte Förderrichtlinie. Im März 2024 erhielt die Stadt Glauchau für die Umsetzung des Handlungskonzeptes einen Rahmenbescheid. Nach erfolgreicher Einzelantragstellung konnten die ersten Vorhaben im August 2024 in ihre zweijährige Durchführungsphase starten.
 
Einzelmaßnahmen im Überblick:
 
Träger: Stadt Glauchau
Durchführungszeitraum: 01.08.2024 – 31.07.2026
Zuwendungsfähige Gesamtkosten: 284.488,00 Euro
Zuwendungshöhe: 241.814,80 Euro
Kommunaler Eigenanteil: 42.673,20 Euro
 
Das Stadtteilvorhaben im Förderbaustein Soziale Integration richtet sich grundsätzlich an alle Ziel- und Altersgruppen, insbesondere jedoch an die benachteiligte Bewohnerschaft des ESF Plus-Fördergebietes. Ältere Menschen geben als Tutoren ihr Wissen weiter, erhalten eine sinnstiftende Aufgabe, die einer eventuellen Vereinsamung und Isolation entgegenwirkt, und sie bleiben im sozialen Austausch. Langzeitarbeitslosen Frauen und Männern wird mit der Bewirtschaftung und Pflege Verantwortung für das Gemeinwohl übertragen und sie erhalten die Möglichkeit, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten neu zu entdecken, um wieder fit gemacht zu werden für den Arbeitsmarkt. Auch straffällig gewordene Jugendliche setzen sich im Zuge der Ableistung ihrer Stunden für das Gemeinwohl ein. Teil des Konzeptes ist ebenfalls die Nutzung der Projektflächen als „Grünes Klassenzimmer“ und „KinderGARTEN“ zum Entdecken, Beobachten und Ausprobieren, so dass Kindertageseinrichtungen, Horte und Schulen, aber auch Freizeiteinrichtungen eingeladen sind, gemeinsam Stadt zu gestalten. Kinder und Jugendliche sind daher ebenfalls Adressaten der Angebote und Inhalte.
 
Kurzbeschreibung:
 
Gärten und Parkanlagen erfüllen eine Vielzahl von sozialen und ökologischen Aspekten. Sie dienen der Erholung und Freizeitgestaltung für alle Altersgruppen. Sich in der Natur aufzuhalten und mit ihr in Kontakt zu kommen, bietet vielen Menschen sinnstiftende Tätigkeiten und Ausgleich. Umso wichtiger ist es, in Zeiten von Klimawandel und Urbanisierung die Natur zu schützen und mit ihr zu gestalten, statt sie weiter zu verdrängen. Neben dem Selbstanbau trägt jeder Garten mit der noch so kleinsten naturnah gestalteten Ecke zu Naturschutz und Artenvielfalt bei. Und ganz nebenbei kommen Menschen in Kontakt – durch Zaungespräche, Nachbarschaftshilfe, Erfahrungs-, Saatgut-, Pflanzen- und Ernteaustausch.
 
Was im Kleinen funktioniert, kann sich eine Kommune auch für eine nachhaltige soziale Stadtentwicklung zu Nutze machen. Unter dem Motto „Gemeinsam Stadt gestalten“ sollen auf drei Flächen im ESF Plus-Fördergebiet ein Mitmachgarten, ein Auszeitgarten sowie eine Bürgerwiese als Orte der Erholung, des Austauschs, der Kommunikation und Begegnung im Einklang mit der Natur entstehen. Durch Begegnungs-, Arbeits-, Beteiligungs- und Lernanlässe werden verschiedene Generationen zusammengebracht, ehrenamtliches und nachbarschaftliches Engagement gefördert, dem urbanen Klima- und Naturschutz Rechnung getragen, Wissen angeeignet, erweitert und weitergegeben, Selbstwert, soziale und fachliche Fähigkeiten unterstützt und der öffentliche Raum gestaltet durch innovative nachhaltige (Nach-)Nutzungskonzepte.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.glauchau.de/urbangardening
 
Träger: Stadt Glauchau
Durchführungszeitraum: 01.08.2024 – 31.07.2026
Zuwendungsfähige Gesamtkosten: 382.952,64 Euro
Zuwendungshöhe: 325.509,74 Euro
Kommunaler Eigenanteil: 57.442,90 Euro
 
Das Stadtteilvorhaben im Förderbaustein Soziale Integration richtet sich an (junge) Menschen, die ihren Sozialisationsort und/oder Lebensmittelpunkt im ESF Plus-Fördergebiet haben, die hier wohnen, leben, zur Schule gehen, einer Ausbildung oder einem Beruf nachgehen, bereits unterschiedlichste Angebote innerhalb der Gebietsgrenzen nutzen und/oder hier ihre Freizeit verbringen.
Zur Zielgruppe zählen darüber hinaus alle (jungen) Menschen, die sozialer Benachteiligung innerhalb des öffentlichen Lebens, der Ausbildungs- und Arbeitswelt, in der Schule und/oder Familie ausgesetzt sind und die durch die bestehenden Angebote der Jugendhilfe bzw. der Hilfs- und Beratungsangebote in den verschiedenen Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit nicht (mehr) erreicht werden können oder wollen, insbesondere Jugendliche und junge Menschen in ihren selbstgewählten Gruppenstrukturen im öffentlichen Raum sowie altersunabhängig von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie Menschen ohne festen Wohnsitz.
 
Kurzbeschreibung:
 
Mit Beginn der 2020er Jahre wurden die gesamte Gesellschaft durch globale und geopolitische Entwicklungen vor besondere Herausforderungen sowie die Lebenswelten insbesondere der jungen Generationen auf den Kopf gestellt. Der Rückzug in den digitalen Raum als Folge der rasanten Digitalisierung bedingt durch Kontaktbeschränkungen und Homeschooling ist auffallend, ebenso wie die steigende Zahl junger Menschen mit psychischen Belastungen, mangelnder altersentsprechender kognitiver Entwicklung, fehlenden Alltagsstrukturen, Demotivation oder gar Schulverweigerung.
Auch sind Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund untereinander oder mit deutschen Jugendlichen immer häufiger an der Tagesordnung. Mit dem anhaltenden Lehrermangel kommt es zu Stundenausfällen und vorzeitigem Unterrichtsschluss. Diese Ausfallzeiten können die Schulen und Freizeiteinrichtungen nicht kompensieren.
Die Folge: Junge Menschen finden sich in ihrer Freizeit in ihren selbstgewählten Gruppenstrukturen im öffentlichen Raum zusammen, was mitunter zu Konflikten mit Anwohnern führt. Ebenfalls tauchen immer öfter meist wohnungslose Erwachsene mit besonders schwierigen Lebenssituationen im Stadtbild auf. Die klassischen Ansätze und Methoden sozialer Arbeit sowie die bestehenden Beratungs- und Hilfsangebote mit ihrer Kommstruktur stoßen an ihre Grenzen.
 
Das Stadtteilvorhaben mit seinem aufsuchenden, ganzheitlichen und vernetzenden Ansatz soll dieser Herausforderung begegnen und als Bindeglied fungieren.
 
Weitere Informationen dazu unter: www.glauchau.de/streetwork
 
Träger: Stadt Glauchau
Durchführungszeitraum: 01.08.2024 – 31.10.2026
Zuwendungsfähige Gesamtkosten: 129.053,97 Euro
Zuwendungshöhe: 109.695,87 Euro
Kommunaler Eigenanteil: 19.358,10 Euro
 
Das Stadtteilvorhaben im Förderbaustein Soziale Integration richtet sich neben den im ESF Plus-Fördergebiet Wohnenden ebenso an alle im Gebiet aktiven sozial benachteiligten Menschen unabhängig ihres Alters, ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft sowie ihrer kulturellen, ethnischen und religiösen Zugehörigkeit. Darüber hinaus sind die Akteure einzubeziehen, die innerhalb der Gebietskulisse tätig sind und/oder mit ihrem Tun in das Gebiet hineinwirken und somit dessen positive Entwicklung unterstützen.
 
Kurzbeschreibung:
 
Für Glauchau ergeben sich für den aktuellen Förderzeitraum im Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027“ eine Reihe von Handlungsbedarfen und Potenzialen, die mit der Erstellung des Gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) genau herausgearbeitet und differenziert wurden.
Unter aktiver Einbeziehung der verschiedenen Ziel- und Altersgruppen konnten gemeinsam mit den Fachressorts der Stadtverwaltung Glauchau und den sozialen Trägern Stadtteilvorhaben entwickelt werden, um auf die Bedarfe zu reagieren, Potenziale nutzbar zu machen, Synergieeffekte zu erzielen sowie Ressourcen zusammenzuführen. Zur Steuerung, Koordination und Bündelung dieser Prozesse ist die Begleitmaßnahme in der Umsetzung des Gesamtvorhabens ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil. Sie fungiert als interdisziplinäres, ressort- und ebenenübergreifendes Bindeglied zwischen der Struktur- und der Lebenswelt sowie zwischen Theorie und Praxis.
Sie übernimmt die Funktion einer zentralen Koordinierungs- und Anlaufstelle im Fördergebiet. Im Förderzeitraum ESF 2014-2020 hat sich die inhaltliche Begleitung, Koordination und Unterstützung der Einzelvorhaben sowie die Vernetzung und Steuerung der lokalen Akteure und Aktivitäten bewährt. Neben einer fachlich kompetenten Begleitung der laufenden Projekte auf der inhaltlichen und Konzeptebene ist auch das Erkennen und Einordnen weiterer Bedarfe sowie die Entwicklung neuer Projekte in Verbindung mit einer Fortschreibung des GIHK erforderlich.
 
Träger: Stadt Glauchau (Auftragsvergabe)
Durchführungszeitraum: 01.12.2024 – 31.10.2026
Zuwendungsfähige Gesamtkosten: 22.580,25 Euro
Zuwendungshöhe: 19.193,21 Euro
Kommunaler Eigenanteil: 3.387,04 Euro
 

Die Zielgruppe der Begleitmaßnahme umfasst die Stadtverwaltung Glauchau als Zuwendungsempfängerin der Gesamtmaßnahme und Trägerin verschiedener Einzelmaßnahmen (Stadtteilvorhaben und Begleitmaßnahmen) sowie die Projektträger im ESF Plus-Fördergebiet.

Kurzbeschreibung:
 
Im Zuge der Auftragsvergabe liegen die Tätigkeitsschwerpunkte der Begleitmaßnahme in der administrativen Programmbegleitung, also der fördermittelseitig formellen und technisch basierten Abwicklung der Gesamtmaßnahme (Rahmenbescheid) sowie der Einzelvorhaben.
Es handelt sich hierbei um koordinierende und qualitätssteuernde Aufgaben, wozu schwerpunktmäßig die Abrechnung im SAB-Förderportal sowie das Controlling und Monitoring zählen. Das beauftragte Unternehmen DD plus Beratung GmbH steht der Stadtverwaltung Glauchau als Zuwendungsempfängerin und bei Weiterleitung der Fördermittel an Dritte den Projektträgern als Endzuwendungsempfänger zudem bei der Vorhabensbeantragung und -abrechnung im SAB-Förderportal beratend und anleitend zur Seite.

 

Träger: Stadt Glauchau
Durchführungszeitraum: 04.07.2022 – 31.05.2023 (abgeschlossene Maßnahme)
Zuwendungsfähige Gesamtkosten: 50.242,97 Euro
Zuwendungshöhe: 42.706,52 Euro
Kommunaler Eigenanteil: 7.536,45 Euro
 
Zielgruppen innerhalb der Begleitmaßnahme sind neben den im ESF Plus-Fördergebiet Wohnenden ebenso alle im Gebiet aktiven sozial benachteiligten Menschen unabhängig ihres Alters, ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft sowie ihrer kulturellen, ethnischen und religiösen Zugehörigkeit. Darüber hinaus sind die Akteure einzubeziehen, die innerhalb der Gebietskulisse tätig sind und/oder mit ihrem Tun in das Gebiet hineinwirken und somit dessen positive Entwicklung unterstützen.
 
Kurzbeschreibung:
 
Das Vorhaben „Inhaltliche Programmbegleitung/Koordinierungsstelle ESF Plus“ ist eine begleitende Maßnahme gemäß Teil 2, Vorhabensbereich A, Ziffer II, Punkt 4 der FRL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027 vom 30. März 2022.
Zeitlich untergliedert in zwei Teilphasen konzentrieren sich die Tätigkeitsschwerpunkte auf die Steuerung und Umsetzung des Prozesses der Erstellung des Gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes bis hin zur Einreichung des Antrages auf Rahmenbescheid sowie auf die inhaltliche Programmbegleitung ab Vorliegen des Rahmenbescheides.
Dabei übernimmt die Begleitmaßnahme eine interdisziplinäre, ebenen- und ressortübergreifende Koordinierungs- und Vernetzungsfunktion sowohl innerhalb der Stadtverwaltung Glauchau als auch zwischen und zu den im ESF Plus-Fördergebiet Glauchau aktiven Projektträgern, weiteren Akteuren sowie Menschen. Im Zusammenhang mit dem inhaltlichen Monitoring der ESF Plus-Stadtteilvorhaben und der Einbeziehung neuer Erkenntnisse aus dem Dialog mit allen am Prozess Beteiligten wird bei Bedarf eine Fortschreibung des GIHK erfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt im Vorhaben ist die gezielte, programmbegleitende, gebietsbezogene Öffentlichkeitsarbeit zur ESF Plus-Förderung und deren Wirkungen.