Geburt
Beurkundung von Geburten
Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Für Geburten in Glauchau ist das Standesamt in Glauchau zuständig.
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der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist
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die Hebamme bzw. der Arzt, wenn sie bei der Geburt zugegen waren
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jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war
- die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist
Die Anzeige ist mündlich zu erstatten. Diese Vorschrift gilt hauptsächlich für eine Hausgeburt. Da im Glauchauer Krankenhaus eine Geburtenstation ansässig ist, liegt hier die Verpflichtung zur Anzeige von Geburten beim Leiter der Einrichtung und wird in schriftlicher Form gegenüber dem Standesamt vorgenommen.
Mit der Geburtsanzeige vom Krankenhaus legen verheiratete Eltern eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Eheschließungen bis 31.12.2008) vor oder eine Eheurkunde; bei Eheschließung vor dem 03.10.1990 eine Heiratsurkunde.
Ist die Ehe der Eltern durch Tod des Ehemannes aufgelöst, soll dies zuzüglich mit einer Sterbeurkunde nachgewiesen werden. Ist die Ehe durch rechtskräftige Scheidung aufgelöst, ist dies zuzüglich durch das rechtskräftige Scheidungsurteil nachzuweisen.
Die Mutter und der Vater legen mit der Geburtsanzeige ihre Geburtsurkunden vor; wenn vorhanden, zuzüglich die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und die vorgeburtliche Sorgeerklärung (vom zuständigen Jugendamt). Ebenso sind die Personalausweise bzw. Reisepässe vorzulegen.
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die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 15,00 €
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für jede weitere im gleichen Arbeitsgang hergestellte Urkunde 7,00 €
- die Beantragung der Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
- die Beantragung des Kindergeldes
- die Beantragung des Elterngeldes
Begrüßung Neugeborene
Informationen zum Glauchauer "Babyscheckheft" und zum Begrüßungsgeschenk für Neugeborene erhalten Sie hier.