Allgemeine Informationen zu den Glauchauer Kinderbetreuungseinrichtungen
In der Großen Kreisstadt Glauchau gibt es gegenwärtig insgesamt 16 Kindertagesstätten unterschiedlicher Träger, wovon elf als Kinderkrippen-Kindergarten-Kombination und fünf als Hort betrieben werden. Darüber hinaus gibt es derzeit fünf Kindertagespflegestellen als Alternativangebot zur Krippeneinrichtung.
Satzung der Großen Kreisstadt Glauchau zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Die Aufnahme- und Betreuungsmodalitäten regelt die "Satzung der Großen Kreisstadt Glauchau zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kita-Satzung)" sowie die "1. Änderungssatzung zur Kita-Satzung".
Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau
Die Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau finden Sie jeweils in der aktuell gültigen Anlage zur Kita-Satzung (Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte).