Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Kopien und Unterschriften
Die zu beglaubigenden Dokumente werden in Abschrift oder Kopie mit dazugehörigem Original im Bürgerbüro vorgelegt, auf Übereinstimmung mit dem Original verglichen und durch Siegelabdruck und Unterschrift der Bediensteten beglaubigt.
Bei Originalen in Fremdsprachen sind grundsätzlich auch die Übersetzungen von amtlich zugelassenen Dolmetschern vorzulegen.
Hinweise:
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen generell nicht beglaubigt, sondern müssen neu ausgestellt werden. Dies ist nur im zuständigen Standesamt möglich. Beispielsweise sind Sie in Glauchau geboren und benötigen eine Geburtsurkunde, so ist das Standesamt Glauchau zuständig.
Von der Beglaubigung sind solche Dokumente ausgeschlossen, die gemäß § 129 BGB einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen.
Beglaubigung von Unterschriften:
Der Bürger legitimiert sich durch Personalausweis oder Reisepass und vollzieht vor der Bediensteten die eigenhändige Unterschrift. Anschließend wird die eigenhändige Unterschrift durch Siegelabdruck und Unterschrift der Bediensteten beglaubigt.
Notwendige Unterlagen:
-
Originale und Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen
-
bei Originalen in Fremdsprachen: Übersetzung von amtlich zugelassenen Dolmetschern
-
bei Unterschriftsbeglaubigungen: Personalausweis oder Reisepass
-
bei gebührenfreien Beglaubigungen: Schreiben der jeweiligen Behörde, welche die Dokumente anfordert
Bearbeitungsfristen:
Die Beglaubigungen erfolgen sofort bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro.
Bearbeitungsgebühren:
-
je Seite 0,75 Euro, jedoch mindestens 10,00 Euro
- Beglaubigung von Unterschriften: 10,00 Euro
-
gebührenfrei, wenn Schreiben der anfordernden deutschen Behörde vorgelegt wird (z.B. deutsche Rentenversicherung)