Allgemeine Informationen zur Bauleitplanung
Verfahren der Bauleitplanung
Zur Steuerung der Stadtentwicklung einer Gemeinde stehen dieser in Deutschland die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten formalen Verfahren der Bauleitplanung zur Verfügung. Die sogenannte vorbereitende Bauleitplanung bezieht sich dabei auf die Erstellung eines Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet (§§ 5–7 BauGB). Während in der verbindlichen Bauleitplanung dagegen Bebauungspläne für räumlich bestimmte Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8–10 BauGB) werden.
Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan (B-Plan) regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden, von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Erstellt wird der B-Plan von der zuständigen Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuchs (BauGB). Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft Baurecht.
Ein Bebauungsplan (B-Plan) regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden, von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Erstellt wird der B-Plan von der zuständigen Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuchs (BauGB). Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft Baurecht.
Auskünfte zu laufenden Verfahren wie auch zu bestehenden Bebauungsplänen erteilt die Stadtplanung.