Informationen zum Datenschutz bei einer Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung
– Mitteilungspflicht nach Artikel 13 der EU Datenschutz – Grundverordnung (DS-GVO) ab 25.05.2018 –
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Gemäß § 11 GewO darf die zuständige Behörde personenbezogene Daten des Gewerbe-treibenden und solcher Personen, auf die es für die Entscheidung ankommt, erheben, soweit die Daten zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der übrigen Berufszulassungs- und -ausübungskriterien bei der Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften und Verfahren erforderlich sind.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, den Betrieb verlegt, den Gewerbe-gegenstand wechselt oder ausdehnt, den Betrieb aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde nach § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig anzeigen. Für die Erstattung der Gewerbe-anzeigen sind gemäß § 1 Abs. 1 GewAnzV die entsprechenden Formulare nach Anlage 1 bis 3 zu verwenden. Die Formulare sind vollständig und gut lesbar maschinell oder in Druckbuchstaben auszufüllen.
Herkunft der Daten
Von dem erforderlichen Formular des Gewerbetreibenden.
Bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen des § 38 Abs. 1 GewO und in Einzelfällen nach § 38 Abs. 2 GewO ist ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen bzw. einzuholen.
Empfänger von Daten
Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Daten dürfen übermittelt werden an
- die Industrie- und Handelskammer zur Wahrnehmung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben,
- die Handwerkskammer zur Wahrnehmung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben,
- die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde zur Durchführung arbeits-schutzrechtlicher sowie immissionsschutzrechtlicher Vorschriften,
- die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz, einschließlich den Entgeltschutz nach dem Heimarbeitsgesetz zuständige Landesbehörde zur Durchführung ihrer Aufgaben,
- die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Aufgaben, die im Mess- und Eichgesetz und in den auf Grund des Mess- und Eichgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen festgelegt sind,
- die Bundesagentur für Arbeit zur Wahrnehmung der in § 405 Abs. 1 in Verbindung mit § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie der im Arbeitnehmer-überlassungsgesetz genannten Aufgaben,
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft für die Erfüllung der ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben,
- die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, nach § 405 Abs. 1 in Verbindung mit § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz obliegenden Aufgaben,
- das Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung handelt, für Maßnahmen zur Herstellung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelsregisters gemäß § 388 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder des Genossenschaftsregisters gemäß § 160 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
- die statistischen Ämter der Länder zur Führung des Statistikregisters nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Statistikregistergesetzes in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 und 2,
- die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder zur Durchführung lebensmittelrechtlicher Vorschriften,
- nach § 14 Abs. 6 GewO - öffentlichen Stellen, soweit sie nicht als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, dürfen der Zweckbindung nach Absatz 5 Satz 1 unterliegende Daten soweit
1. eine regelmäßige Datenübermittlung nach Absatz 8 zulässig ist,
2. die Kenntnis der Daten zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl erforderlich ist oder
3. der Empfänger die Daten beim Gewerbetreibenden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erheben könnte oder von einer solchen Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, für deren Erfüllung die Kenntnis der Daten erforderlich ist, abgesehen werden muss und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
- nach § 14 Abs. 7 GewO - öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nicht öffentlichen Stellen dürfen der Zweckbindung nach Absatz 5 Satz 1 unterliegende Daten, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt,
- nach § 14 Abs. 8 Satz 3 GewO die zuständigen Finanzbehörden
Rechte des Betroffenen
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Für die Verarbeitung verantwortlich:
Stadt Glauchau
Fachbereich III - Bürgerbüro
Markt 1, 08371 Glauchau
Tel.: 03763/65-145
E-Mail: bürgerbüro@glauchau.de
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden:
Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Herr Tino Schramm
Bischofstraße 18, 01877 Bischofswerda
Tel.: 03594/775216
E-Mail: schramm@sakd.de