Beantragung von Bewohner- und Schwerbehindertenparkausweisen
Bewohnerparkausweis
Antragsberechtigt sind nur Personen, die in dem bestimmten Gebiet tatsächlich wohnen und auch amtlich gemeldet sind (Haupt- oder Nebenwohnsitz).
Das KfZ, für das eine Sonderparkgenehmigung gewährt werden soll, muss auf den Anwohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd genutzt werden. Jeder Anwohner erhält die Sonderparkgenehmigung jeweils nur für ein KfZ. Der Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken in dem darauf bestimmten Gebiet, daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf einen Parkplatz.
In Glauchau sind vier Sondergebiete ausgewiesen:
Parkzone 1: Kirchplatz, Schlossplatz, Kirchgasse, Paul-Geipel-Straße
Parkzone 2: Am Plan
Parkzone 3: Fischergasse
Parkzone 4: Waldenburger Straße
Notwendige Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass
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Fahrzeugschein
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eventuell Bescheinigung des Fahrzeughalters über die dauernde Nutzung durch den Antragsteller
Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Glauchau. Der Anwohnerparkausweis gilt für ein Jahr und muss somit jedes Jahr neu beantragt werden.
Kosten:
jährlich 30,00 Euro
Schwerbehindertenparkausweis
Antragsberechtigt sind Personen:
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mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, dies ist mit dem Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis nachzuweisen
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Blinde, dies ist mit dem Merkzeichen "BI" im Schwerbehindertenausweis nachzuweisen
Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Glauchau. Der Schwerbehindertenparkausweis wird für fünf Jahre ausgestellt oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises und muss dann wieder neu beantragt werden.
Notwendige Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass
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Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen "aG" oder "BI"
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Vollmacht, wenn Antragsteller nicht persönlich erscheinen kann
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Passbild
Bearbeitungsfristen:
Der Antrag wird sofort bearbeitet und die Sonderparkgenehmigung ausgestellt.
Kosten:
gebührenfrei