Städtebauförderung hat auch in Glauchau viel bewegt

Die Städtebauförderung des Bundes ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Seit über vierzig Jahren fördern Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam den Städtebau in Deutschland. Die Städtebauförderung trägt wesentlich dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklung umzusetzen. Nicht zu unterschätzen ist auch der wirtschaftsfördernde Aspekt, da überwiegend das örtliche Baugewerbe und Handwerk von den Aufträgen profitiert. Es wird eingeschätzt, dass ein Euro Förderung eine Investition von sieben Euro bewirkt.
 

Bereits seit Anfang der 1990er Jahre zählt auch die Große Kreisstadt Glauchau zu den Programmgemeinden der Städtebauförderung. Zusammen mit den finanziellen Anteilen der Investoren und dem Eigenanteil der Stadt wurden zahlreiche Bauvorhaben realisiert, die das Gesicht der Stadt geprägt und zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt beigetragen haben.

Die ersten Fördergebiete sind gegenüber dem Fördermittelgeber bereits abgerechnet.

Das Gebiet Soziale Stadt (SSP) "Unterstadt-Mulde" begann bereits im Jahr 2000. Die intensive Förderung wurde 2019 abgeschlossen. Bis Ende 2021 erfolgte noch eine Unterstützung des Stadtteilmanagements.
 
Im Ergebnis des Planungsprozesses zum Stadtentwicklungskonzept (INSEK 2030+) wurden im Jahr 2016 zwei neue Fördergebiete ausgewiesen und in die entsprechenden Programmkulissen aufgenommen.
 
Städtebaufördergebiete:

Fördergebiet Soziale Stadt (SSP) "Scherberg - nördliche Innenstadt" → laufend  
Fördergebiet Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) "Stadtkern und Lange Vorstadt" → laufend  
Fördergebiet Soziale Stadt (SSP) "Unterstadt-Mulde" → beendet zum 31.12.2021

Fördergebiet Soziale Stadt (SSP) "Scherberg - nördliche Innenstadt"

Im II. Quartal 2015 wurde mit der Erarbeitung eines aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes ( INSEK 2030+ ) für das gesamte Stadtgebiet von Glauchau begonnen. Im Zuge dieses Planungsprozesses konnten verschiedene Schwerpunktbereiche herausgearbeitet werden, wo zukünftig städtebaulicher und/oder sozialer Handlungsbedarf zu bewältigen sein wird. Dazu gehören die historische Kernstadt, der Wehrdigt, der Leipziger Platz, der Scherberg und die Auestraße. Ausgehend von diesem Arbeitsstand wurde die Möglichkeit geprüft, neue Fördergebiete auszuweisen, um die Herausforderungen in dem einen oder anderen Schwerpunktbereich in Angriff nehmen zu können.

Das Programm SSP hat das Ziel der Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Orts-teilen, in denen erhebliche soziale Missstände mit wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen zusammentreffen. Die Förderung steht ausschließlich für investive Maßnahmen zur Verfügung. Das Fördergebiet umfasst im wesentlichen den Bereich zwischen Schlachthofstraße, Franz-Mehring-Platz, Bahnhof und Palla-Gelände. Auch für dieses Gebiet wurde am 29.02.2016 fristgerecht der Förderantrag eingereicht. Fördermittel in Höhe von 5.024.112 €, bei einem Fördersatz von 2/3, wurden beantragt. Das entspricht Ausgaben in Höhe von 7.536.168 € im geplanten Durchführungszeitraum von 10 Jahren.

Den ersten Zuwendungsbescheid erhielt die Stadt zum 01.07.2016. Die Fördermittel werden in Jahresscheiben zunächst für 5 Jahre bereit gestellt. Jährlich kann und wird die Stadt Glauchau entsprechende Fortsetzungsanträge stellen, um eine kontinuierliche Fördermittelbereitstellung während der Laufzeit des Gebietes zu gewährleisten. Mit den bereitgestellten Finanzhilfen können sowohl kommunale Maßnahmen an gemeindeeigenen Objekten, Vorhaben im öffentlichen Bereich als auch Zuschüsse an private Gebäudeeigentümer finanziert werden.

Fördergebiet Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) "Stadtkern und Lange Vorstadt"

Im II. Quartal 2015 wurde mit der Erarbeitung eines aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes ( INSEK 2030+ ) für das gesamte Stadtgebiet von Glauchau begonnen. Im Zuge dieses Planungsprozesses konnten verschiedene Schwerpunktbereiche herausgearbeitet werden, wo zukünftig städtebaulicher und/oder sozialer Handlungsbedarf zu bewältigen sein wird. Dazu gehören die historische Kernstadt, der Wehrdigt, der Leipziger Platz, der Scherberg und die Auestraße. Ausgehend von diesem Arbeitsstand wurde die Möglichkeit geprüft, neue Fördergebiete auszuweisen, um die Herausforderungen in dem einen oder anderen Schwerpunktbereich in Angriff nehmen zu können.

Für die historische Kernstadt bietet sich das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (SDP) an, dessen Ziel es ist, „bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne und Stadtbereiche über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus, in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten, zukunftsfähig weiter zu entwickeln und einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen.“ Das Fördergebiet umfasst Teile des Stadtkerns vom Schloss über den Markt bis zur Post. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) wurde am 29.02.2016 fristgerecht der Förderantrag eingereicht. Der Antrag beinhaltet Finanzhilfen in Höhe von 5.720.000 €, bei einem Fördersatz von 80 % bedeutet das Ausgaben von 7.150.000 € im geplanten Durchführungszeitraum von 10 Jahren.

Am 01.09.2016 erhielt die Stadt den ersten Zuwendungsbescheid. Die Fördermittel werden in Jahresscheiben zunächst für 5 Jahre bereit gestellt. Jährlich kann und wird die Stadt Glauchau entsprechende Fortsetzungsanträge stellen, um eine kontinuierliche Fördermittelbereitstellung während der Laufzeit des Gebietes zu gewährleisten. Mit den bereit gestellten Fördermitteln werden überwiegend investive Vorhaben finanziert. Dazu zählen sowohl kommunale Maßnahmen an gemeindeeigenen Objekten, Vorhaben im öffentlichen Bereich als auch Zuschüsse an private Gebäudeeigentümer.

Stadt kann finanzielle Unterstützung für private Hauseigentümer in Städtebaufördergebieten ausreichen

Mit Inkrafttreten der geänderten Richtlinie über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen zum 15. August 2018 (RLStBauE) besteht in den Glauchauer Städtebaufördergebieten „Stadtkern und Lange Vorstadt“ und „Scherberg-nördliche Innenstadt“ die Möglichkeit, Fördermittel für Sanierungen an Gebäuden privater Eigentümer auszureichen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.10.2018 den dafür erforderlichen Beschluss gefasst, dass eine pauschale Förderung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Instandsetzung und Modernisierung von Dach und Fassade an Gebäuden in diesen Fördergebieten gewährt werden kann. Voraussetzung hierfür ist:

  • dass sich das Gebäude in einem der genannten Fördergebiete befindet,
  • vor Baubeginn ein schriftlicher Weiterleitungsvertrag geschlossen wurde, in dem sich der Grundstückseigentümer zur Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet,
  • die nachgewiesenen Ausgaben den in der RL StBauE benannten Kostengruppen zuzuordnen sind.
Die beschriebenen Möglichkeiten bestehen, wie eingangs erwähnt, für die Areale „Stadtkern und Lange Vorstadt“ sowie „Scherberg-nördliche Innenstadt“. Interessierte Eigentümer können sich zur Vorabstimmung mit der Stadtverwaltung (Frau Vogelsang unter Tel. 03763/65-327 oder Herr Opitz unter Tel. 03763/65-326) in Verbindung setzen. Gleichfalls steht der verantwortliche Mitarbeiter der verfahrensbetreuenden STEG Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH, Herr Brendel unter Tel.: 03763/440035 als Ansprechpartner zur Verfügung.