Hochwasserschutz Niederlungwitz
Die Landesdirektion Sachsen hat für den zweiten Abschnitt der Hochwasserschutzmaßnahmen in Niederlungwitz das Baurecht erteilt. Durch die geplanten Bauvorhaben entlang des Lungwitzbaches soll die Ortschaft künftig besser vor Überflutungen geschützt werden.
Der zweite Bauabschnitt schließt an den bereits fertig gestellten ersten Teil an und erstreckt sich auf rund 730 Metern. Aufgrund der sehr nah an das Gewässer heranreichenden Bebauung werden überwiegend Hochwasserschutzmauern errichtet. Diese verlaufen entlang des linken und rechten Ufers des Lungwitzbaches und orientieren sich weitestgehend am vorhandenen Gewässerverlauf. Darüber hinaus werden abschnittsweise Störsteine und Totholzelemente in den Bachlauf eingebaut. Am Mühlgrabenauslauf wird das Gelände lokal abgesenkt, die Uferböschung zurückgesetzt und das Gewässerprofil verbreitert.
Trägerin des Vorhabens ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden in der Stadtverwaltung Glauchau zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird zuvor ortsüblich bekannt gemacht.
Die vollständige Medieninformation der Landesdirektion Sachsen finden sie hier.