Europäischer Sozialfonds (ESF)

Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 – 2020

Im Jahr 2016 hatte die Stadt Glauchau ein gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept für das ESF-Fördergebiet in Auftrag gegeben. Die Gebietsgrenzen wurden im Ergebnis einer Sozialraumanalyse aus dem Jahr 2013 per Stadtratsbeschluss festgelegt. Über das Förderprogramm des ESF „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 – 2020“ Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) wurden seit 2017 verschiedene Einzelvorhaben, die Bestandteil des Handlungskonzeptes und damit der Gesamtmaßnahme waren, mit 95 Prozent Zuwendungen der EU und des Landes Sachsen sowie 5 Prozent Eigenmitteln der Stadt Glauchau finanziell unterstützt. Bis Mitte 2022 wurden fünf Stadtteilvorhaben sowie zwei Begleitmaßnahmen mit einer Zuwendung von 997.384,30 Euro bezuschusst. Die Projektkosten beliefen sich auf insgesamt 1.050.101,60 Euro. Dabei waren die Inhalte an den sich in den vergangenen Jahren abgezeichneten Entwicklungen und Bedarfen ausgerichtet. Das ESF-Fördergebiet umfasste die Innenstadt sowie die Quartiere um die Auestraße und den Scherberg. Das Gesamtvorhaben ESF 2014 – 2020 wurde nach Beendigung aller Einzelmaßnahmen gegenüber dem Fördermittelgeber abgerechnet.

 

Die Einzelmaßnahmen im Überblick:

Projektbezeichnung:   AWO Kids Club
Träger:                         AWO KV Zwickau e. V.
Handlungsfeld:           informelle Kinder- und Jugendbildung
Zeitraum:                    06/2017 – 05/2019
Zuwendungshöhe:      59.866,56 Euro

 

Projektbezeichnung:   Die LunchBOX
Träger:                         CVJM Glauchau e. V.
Handlungsfeld:           informelle Kinder- und Jugendbildung
Zeitraum:                    06/2017 – 05/2019
Zuwendungshöhe:      46.229,38 Euro

 

Projektbezeichnung:   AWO Familien Café
Träger:                         AWO KV Zwickau e. V.
Handlungsfeld:           lebenslanges Lernen
Zeitraum:                    05/2019 – 12/2021
Zuwendungshöhe:     129.874,03 Euro

 

Projektbezeichnung:   First Step – Soforthilfe in allen Lebenslagen
Träger:                         Stadt Glauchau
Handlungsfeld:           soziale Eingliederung und Integration in Beschäftigung
Zeitraum:                    01/2019 – 05/2022
Zuwendungshöhe:      200.545,47 Euro

 

Projektbezeichnung:   Straßenflucht
Träger:                         Diakoniewerk Westsachsen gGmbH
Handlungsfeld:           soziale Eingliederung und Integration in Beschäftigung
Zeitraum:                    10/2019 – 12/2021
Zuwendungshöhe:      308.571,54 Euro
 
Projektbezeichnung:   Koordinierungsstelle/Quartiersmanagement
Träger:                         Stadt Glauchau
Handlungsfeld:           begleitende Maßnahmen
Zeitraum:                    07/2017 – 06/2022
Zuwendungshöhe:      196.161,10 Euro

 

Projektbezeichnung:   Administrative Unterstützung der Projektträger und der Stadt Glauchau
Träger:                         Stadt Glauchau – Auftragsvergabe an DD plus Beratung GmbH
Handlungsfeld:           begleitende Maßnahmen
Zeitraum:                    07/2017 – 06/2022
Zuwendungshöhe:      56.136,22 Euro

 

Ansprechpartnerin:
Claudia Richter
Telefon: 03763 65-602
 
 
Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027
 
Gemeinsam Stadt gestalten
 
„Wer neue Wege gehen will, muss alte Pfade verlassen.“ Das wusste bereits der deutsche Betriebswirt und Publizist Manfred Grau. Nichts hat sämtliche Strukturen und Lebensbereiche in den vergangenen 75 Jahren mehr erschüttert, in Frage und vor besondere Herausforderungen gestellt als die pandemischen und globalen Entwicklungen seit Beginn der 2020er Jahre. Umso größer ist das Potenzial, welches das Förderprogramm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027“ des Europäischen Sozialfonds (ESF) in sich birgt, um auf die sich in den vergangenen Jahren herauskristallisierten Problemlagen sowie die schon heute absehbaren kurz- und mittelfristigen Bedarfsentwicklungen zu reagieren, auf diese einzugehen oder diesen zu begegnen.
 
Für den Förderzeitraum ESF Plus 2021 bis 2027 stehen in Sachsen wiederholt für das Programm EU- und Landesmittel mit einer Förderquote von 85 Prozent zur Verfügung. Um im Zuge dessen erneut Zuwendungen beantragen zu können, galt es für die Stadt Glauchau als Fördervoraussetzung das vorhandene Gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept (GIHK) von 2016 auf den Prüfstand zu stellen sowie anhand der Vorgaben in der neuen Förderrichtlinie und der aktuellen Bedarfsentwicklungen das GIHK ESF Plus Glauchau 2021-2027 zu erarbeiten. Hierin wurde festgehalten, welche Stadtgebiete mit welchen Handlungsbedarfen und Zielen gefördert werden sollen sowie durch welche Projekte diese erfüllt werden. Die Zielstellungen orientieren sich hierbei sowohl an den gesamtstädtischen Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes INSEK 2030+ als auch an den Trends, Bedarfs- und Problemlagen innerhalb der Gebietskulisse, welche sich aus sozial benachteiligten Stadtgebieten ergibt, wobei als sozial benachteiligt im Sinne der Richtlinie nur solche Stadtgebiete angesehen werden, in denen die SGB II-Quote zum Stichtag 31. Dezember 2020 über dem Landesdurchschnitt von acht Prozent lag.
 
Mit dem für die daraus resultierende Gebietskulisse erarbeiteten GIHK ESF Plus Glauchau 2021-2027 wurde die Grundlage geschaffen, mit passgenauen Vorhaben und Projekten den soziodemographischen und sozioökonomischen Problemlagen, die sich auch in den statistischen Daten widerspiegeln, entgegenzuwirken. Grundsätzlich wurden in den Projektansätzen stets der Aspekt der Nachhaltigkeit sowie die Verstetigung neuer Angebote beachtet. Die Beteiligung der Zielgruppen war dabei unerlässlich. Daher wurden Strategien entwickelt, wie die verschiedenen Ziel- und Altersgruppen in geeigneter Art und Weise zur Mitwirkung in den Stadtteilvorhaben motiviert werden können. Die Konzepterstellung erfolgte in einem offenen, transparenten und kooperativen Verfahren unter Einbeziehung der relevanten Fachressorts der Stadtverwaltung Glauchau, der innerhalb der Gebietskulisse aktiven sozialen und wirtschaftlichen Akteure sowie der Bewohner. Im Zuge der Bedarfserhebung für das GIHK ESF Plus Glauchau fand ein intensiver Austausch mit den sozialen Trägern und deren Fachkräften, die tagtäglich unter anderem als Schulsozialarbeiter, Sozial- und Familienberater, Sozialarbeiter in Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtungen, sozialpädagogische Familienhelfer und –begleiter mit den Zielgruppen arbeiten, statt. Das Ohr immer an der „Basis“, mit dem Blick auf das große Ganze, dem Ziel vor Augen, etwas zum Positiven zu verändern sowie mit dem Leitgedanken „Gemeinsam Stadt gestalten“ im Kopf konnte eine Reihe von Projektansätzen entwickelt werden, die sich an den Bedürfnissen und Lebenswelten jener orientiert, die aktuell am stärksten betroffen sind.
 
Das im Mai 2023 durch den Stadtrat beschlossene GIHK ESF Plus Glauchau 2021-2027 bildete die Grundlage zur Beantragung einer Zuwendung über die oben genannte Förderrichtlinie. Im März 2024 erhielt die Stadt Glauchau für die Umsetzung des Handlungskonzeptes einen Rahmenbescheid. Nach erfolgreicher Einzelantragstellung konnten die ersten Vorhaben im August 2024 in ihre zweijährige Durchführungsphase starten.