Amtsblatt veröffentlicht

Zum 01.01.2024 hat die Stadt Glauchau ein elektronisches Amtsblatt mit der Bezeichnung „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ eingeführt. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen sowie ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Glauchau werden im Amtsblatt veröffentlicht.
 
 

Rechtlicher Hintergrund:
 
§ 2 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) erlaubt den Kommunen des Freistaates Sachsen öffentliche Bekanntmachungen durch eine elektronische Ausgabe nach § 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG) durchzuführen. Dies wurde in der Satzung der Großen Kreisstadt Glauchau über die Form der öffentlichen Bekanntmachung, der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der ortsüblichen Bekanntgabe (veröffentlicht am 08.12.2023 in der Ausgabe Nr. 23/2023 des Glauchauer Stadtkuriers) so umgesetzt. Öffentliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Glauchau erfolgen demnach ab dem 01.01.2024 in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes mit dem Titel „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ auf der Internetseite der Stadt Glauchau unter www.glauchau.de. Dies wurde als authentische Form festgelegt.