Wahlbenachrichtigungen für Landtagswahl werden zugestellt

Bis zum 11. August 2024 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag am 1. September 2024 zugestellt.
 
Bekanntlich wird der Wahlbenachrichtigungsbrief zwischen anderen Postsendungen leicht übersehen und eventuell mit Werbeprospekten zusammen weggeworfen. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit um besondere Aufmerksamkeit beim Leeren ihres Hausbriefkastens.
 
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können mithilfe des Antrags auf der Wahlbenachrichtigung oder ab 5. August 2024 online beantragt werden.
Für die Beantragung werden allerdings Angaben aus der Wahlbenachrichtigung benötigt - eine Beantragung auf diese Weise ist daher erst möglich, nachdem diese zugestellt wurde.
 
Für die online Beantragung nutzen Sie bitte den Link.
 
Weitere Bekanntmachungen zur Wahl des Sächsischen Landtages finden Sie hier.