Hinweise zum Brauchtumsfeuer am 30.04.2025

Für die Durchführung eines Brauchtumsfeuers am 30.04.2025 ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Polizeiverordnung der Stadt Glauchau erforderlich. Die Beantragung erfolgt über den Formular-Service des Freistaates Sachsen. 
 
Weitere Informationen zu den Regeln für Brauchtumsfeuer und zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung erhalten Sie hier.