Fördermöglichkeiten durch das Programm Rückbau Wohngebäude
Mit der am 21.06.2024 in Kraft getretenen neuen Förderrichtlinie Rückbau Wohngebäude (FRL RüWo vom 04.06.2024) unterstützt der Freistaat Sachsen im Zuge der demografischen Entwicklung in den Städten und Gemeinden den Rückbau von leerstehenden und dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Private Eigentümer von Gebäuden in der Stadt Glauchau haben die Möglichkeit, diese Förderung für Objekte außerhalb der Städtebaufördergebiete „Stadtkern und Lange Vorstadt“ sowie „Scherberg – nördliche Innenstadt“ über die Stadtverwaltung Glauchau zu beantragen. Die Stadt reicht den Förderantrag für die jeweilige Einzelmaßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) ein. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.
Bei Bewilligung der Maßnahme werden 90 % der anerkannten Kosten für den Rückbau bezuschusst – maximal in Höhe von 100,00 € je Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche. Teilrückbau, der Rückbau von Gebäuden in einer geschlossenen straßenparallelen Blockrandbebauung oder der Rückbau von unbewohnbaren, ruinösen Wohngebäuden werden nicht gefördert. Der Grundstückseigentümer muss sich vertraglich verpflichten, auf die Wiederbebauung mit Wohngebäuden für mindestens zehn Jahre zu verzichten.
Die weiteren konkreten Zuwendungsvoraussetzungen und Bedingungen der Förderung sind unter Rückbau Wohngebäude (FRL RüWo) - sab.sachsen.de abrufbar.
Für die Antragstellung ist bei der Stadtverwaltung Glauchau, Fachbereich Planen und Bauen, Stadtplanung/Stadtsanierung, Markt 1, 08371 Glauchau, vorzulegen:
- Nachweis des Eigentums mittels Grundbuchauszug
- Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung vom 25.11.2003
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung (sofern erforderlich)
- Angaben zur geplanten künftigen Nutzung der freigeräumten Fläche
Bei wirtschaftlich tätigen Eigentümern (Unternehmen) sind zudem die EU-beihilferechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Auskünfte zur Antragstellung erhalten Sie bei den folgenden Ansprechpartnern des Fachbereiches Planen und Bauen:
Frau Vogelsang (Tel.: 03763/65-327)
Herr Opitz (Tel.: 03763/65-326)
E-Mail: baurecht@glauchau.de