Bundestagswahl am 23.02.2025
Bis zum 2. Februar 2025 wurden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 zugestellt.
Informationen zur Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein und Stimmzettel. Diese erhalten Sie im Briefwahlbüro. Dieses befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses, Markt 1 und öffnet voraussichtlich ab Freitag, dem 7. Februar 2025.
Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit bis zur vorgezogenen Bundestagswahl liegen die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 6. Februar 2025 vor. Erst ab dem darauffolgenden Werktag ist eine Ausgabe bzw. Versendung von Briefwahlunterlagen möglich.
Wir bitten die Wahlberechtigten, die nicht persönlich im Bürgerbüro wählen, die Brieflaufzeiten bei der Deutschen Post einzuplanen, damit der Rückversand pünktlich erfolgen kann.
Kontakt Bürgerbüro:
Stadtverwaltung Glauchau
Bürgerbüro
Markt 1
Tel.: 03763 65-145
E-Mail: buergerbüro@glauchau.de
Sprechzeiten Briefwahlbüro:
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können mithilfe des Antrags auf der Wahlbenachrichtigung oder online beantragt werden.
Für die Online-Beantragung nutzen Sie bitte den folgenden Link: Online-Beantragung Briefwahl.
Wegen des kurzen Zeitraums bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sollten Wählerinnen und Wähler prüfen, ob eine Briefwahl zwingend notwendig ist. Wenn möglich, sollte diesmal auf die Briefwahl verzichtet und am Wahlsonntag direkt im Wahllokal gewählt werden.
Die Briefwähler bitten wir, die Brieflaufzeiten mit einzuplanen, damit der Rückversand der Unterlagen fristgemäß erfolgen kann.
Weitere Bekanntmachungen zur Wahl des Deutschen Bundestages finden Sie hier.