Abmeldung einer Wohnung
In allen Bundesländern wird seit dem 01.06.2004 auf die Abmeldung einer Wohnung bei Umzügen im Inland verzichtet. Es genügt die Anmeldung in der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes ohne Abmeldebescheinigung des bisherigen Wohnortes.
Bei Wegzug ins Ausland und bei Abmeldung einer Nebenwohnung besteht die Abmeldepflicht weiter. Die Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug ins Ausland sowohl die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.
Beachten Sie, dass es durch die Verletzung der Meldepflicht zu Problemen z. B. bei der Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle sowie bei der Zustellung von amtlichen Dokumenten wie Lohnsteuerkarte oder Wahlbenachrichtigung kommen kann.
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An-, Um- und Abmeldung eines KraftfahrzeugesDie zuständige Zulassungsstelle für Glauchau ist der Landkreis Zwickau.
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Abfallentsorgung - alle Hauseigentümer müssen sich bei einem Umzug bei dem zuständigen Abfallamt an- bzw. abmelden. Für Glauchau ist der Landkreis Zwickau zuständig.
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AdressbekanntgabeBitte denken Sie daran, Ihre neue Adresse allen wichtigen Institutionen (Steueramt z.B. Grund-,Gewerbe-, Hundesteuer; Versorgungsträger z.B. Telefon, Post, Stromanbieter, Wasser, Abwasser; Versicherungen) mitzuteilen.
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Abmeldung einer Hundehaltung bei WegzugZuständig ist die Stadtverwaltung Glauchau, Abt. Steuern.
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Abmeldung in der Kindertagesstätte/Hort oder SchuleZuständig für die Antragsannahme ist die Stadtverwaltung Glauchau, Abt. Schulverwaltung/Kindertagesstätten.
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Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und PlätzenSollten Sie beim Zu-, Um- oder Wegzug einen Container stellen wollen oder Sie benötigen eine Parkplatzreservierung für Ihren Umzugswagen, reichen Sie im Ordnungamt der Stadtverwaltung Glauchau einen Antrag auf Sondernutzung ein.
- Abmeldung und Angabe der Wegzugsanschrift ins Ausland
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Personalausweis