Altersgerechtes Wohnen
Nach dem Ende der Berufstätigkeit bekommen die Wohnung und das Wohnumfeld oftmals einen höheren Stellenwert. Der Kontakt zu den Nachbarn und die vertraute Umgebung werden wichtiger, auf Bekanntes und Bewährtes will man ungern verzichten. Deshalb streben die meisten Menschen auch an, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnung oder in ihrem Haus bleiben.
Das Betreute Wohnen wird für ältere noch rüstige Menschen immer mehr zur interessanten Alternative. Spezielle altersgerechte Wohnanlagen ermöglichen ein selbst bestimmtes Leben in der eigenen Wohnung. Darüber hinaus werden vom Betreiber der Anlage verschiedene Grund- und Wahlleistungen, wie die Vermittlung und Organisation von Hilfe und Pflege, von Freizeit- und Beschäftigungsangeboten, die Erledigung von Besorgungen usw. angeboten.
Wenn die notwendige Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, bleibt nur der Weg in ein Altenpflegeheim. Dort wird eine umfassende Betreuung gewährleistet. Grundsätzlich kann jeder ältere Mensch in ein Altenpflegeheim ziehen. Doch nur wer die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt, hat einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Unterkunfts- und Verpflegungskosten muss der Bewohner selbst zahlen.
Allgemeine Auskünfte erhalten Sie über die Seniorenbeauftragte der Stadt Glauchau, Frau Zack. Um genauere Informationen über die Einrichtungen zu erhalten, folgen Sie bitte den unten aufgeführten Links:
Betreutes Wohnen
Altersgerechte Wohnungen
Pflegeheime, Tages- und Kurzzeitpflege
Unser Wegweiser "Ein Leben lang zu Hause wohnen - Maßnahmen zur Wohnraumanpassung" für Sie auch hier online oder kostenlos zum Mitnehmen an der Glauchauer Tourist-Information.