Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung sowie Sorgerechtserklärung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes

Die Anerkennungen zur Vaterschaft sowie zur Mutterschaft können in den Standesämtern und in den Jugendämtern abgegeben werden. Zusätzlich beurkunden Vaterschaftsanerkennungen Notare, Amtsgerichte, befugte Konsularbeamte der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland und Gerichte, bei denen ein Vaterschaftsprozess anhängig ist.

Die Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht können im zuständigen Jugendamt abgegeben werden.

Kontakt:

Landkreis Zwickau
Jugendamt
Königswalder Straße 18, Haus A
Zimmer 226
08412 Werdau
 
Telefon: 0375/44020