Kirchenaustrittserklärung und Entgegennahme öffentlich beglaubigter Austrittserklärungen in Sachsen
Zuständig für die Beurkundung der Kirchenaustrittserklärung und die Entgegennahme der öffentlich beglaubigten Kirchenaustrittserklärung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Austretende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hat der Erklärende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, so ist das Standesamt Dresden zuständig.
-
der zuständigen Kirche oder Religionsgemeinschaft
-
der Meldebehörde der Hauptwohnung
Die Kirchenaustrittserklärung für Bürger, die in Glauchau sowie den Stadt- und Ortsschaften von Glauchau wohnen, können persönlich im Standesamt Glauchau, Markt 1 in 08371 Glauchau abgegeben werden.
Die Kirchenaustrittserklärung wird mit dem Eingang beim Standesbeamten wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet dagegen mit Ablauf des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Vorzulegen beim Standesamt ist der Personalausweis oder Reisepass.