Todesfall und Bestattung
Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können dabei helfen:
1. Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt,
2. Nächste Angehörige unterrichten,
3. Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt,
4. Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden,
5. Bestattungsinstitut einschalten,
6. Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse,
7. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht,
8. Todesanzeige aufgeben,
9. Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden, Organisationen, denen der/die Verstorbene angehört hat.
Der Glauchauer Friedhof ist der Friedhof der Luther- und Georgengemeinde - ein Ort, an dem Verstorbene würdig bestattet werden, ist Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens. Immer mehr Menschen liegt viel daran, selbst zu regeln, wie ihre eigene Trauerfeier bzw. Bestattung später einmal aussehen soll. Wenn Sie dazu beraten werden möchten oder Anfragen anderer Art haben, nehmen Sie Kontakt auf: