Rechtliche Betreuung, Vorsorge, Testament

Ein plötzlicher Unfall, ein Schlaganfall oder andere schwere Krankheiten können zu geistiger oder körperlicher Gebrechlichkeit führen. Eine Vorsorge für solche Zeiten zu treffen, muss gut durchdacht werden. Wer in solchen Fällen die Anordnung einer Betreuung vermeiden möchte, kann dies zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht erreichen. Informationen hierzu und auch zur Betreuungsverfügung erhalten Sie u.a. bei den Notariaten:

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann man seinen Willen zu medizinischen Behandlungen oder Behandlungsbegrenzungen äußern. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Hausarzt ab.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung kann man eine Person benennen, die durch das Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden soll, falls man wegen Krankheit oder Behinderung einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Belange selbst zu regeln.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die Ihr vollstes Vertrauen genießen und für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit handeln dürfen. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Schriftform muss aber unbedingt persönlich unterschrieben sein. Empfehlenswert ist es, die Vollmacht notariell oder von der Betreuungsbehörde bestätigen zu lassen.

Testament

Im Falle eines Todes ist der persönliche Nachlass zu klären - was geschieht mit dem Vermögen, aber auch mit eventuellen Schulden. Der Erbe tritt die Nachfolge für beides an. Da das Erbrecht viele Besonderheiten aufweist, kann es sinnvoll sein, sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen. Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen der oder des Verstorbenen verfahren wird. Testamente können entweder zur Niederschrift bei einem Notar oder eigenhändig errichtet werden.