Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.

  1. Leistungsberechtigt wegen Alters ist, wer die Altersgrenze erreicht hat.
  2. Leistungsberechtigt wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung voll erwerbsgemindert und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Nähere Auskünfte erhalten Sie über das

Landratsamt Landkreis Zwickau
Sozialamt / SG Soziale Grundsicherung
Werdauer Straße 62, Haus 1, 08056 Zwickau
Telefon: 0375/4402-22151