Schiedsstelle im Rathaus Glauchau

„Schlichten ist besser als Richten“
 
Unter diesem Motto tragen Friedensrichterinnen und Friedensrichter dazu bei, dass sich Menschen mit Meinungsverschiedenheiten ohne Einschaltung des Gerichtes einigen können. Der Friedensrichter entscheidet nicht, er fällt kein Urteil, sondern er vermittelt zwischen den streitenden Parteien.
 
Die Friedensrichter
 
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Friedensrichtern wahrgenommen. Sie werden vom Stadtrat gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Ziel der Friedensrichter ist es stets, dass sich die Parteien in einer ruhigen, neutralen Atmosphäre einigen und der soziale Frieden wiederhergestellt wird.
 
Die Sprechstunde findet jeden letzten Dienstag eines Monats von 17:00 - 18:00 Uhr im Rathaus, Markt 1, Zimmer 6.31 statt. Über die Geschäftsstelle im Rathaus oder die Mailadresse der Friedensrichter können Sie, unabhängig von den Sprechzeiten, vorab Kontakt aufnehmen, Termine vereinbaren oder Anfragen stellen. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG).
 
Wahl der Friedensrichter für die Amtsperiode 2025 bis 2029
 
Die Amtszeit der amtierenden Friedensrichterin und ihres Stellvertreters endet zum 31. Dezember 2024, sodass die Stadt Glauchau interessierte Bürgerinnen und Bürger (m/w/d) sucht, die diese ehrenamtliche Tätigkeit für die neue Amtsperiode 2025 - 2029 übernehmen möchten. Nähere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie hier.
 
Janet Hoffmann und René Rau beraten und schlichten bei Unstimmigkeiten.Janet Hoffmann und René Rau beraten und schlichten bei Unstimmigkeiten.
Janet Hoffmann und René Rau beraten und schlichten bei Unstimmigkeiten.