HANDYparken auf zwei Parkplätzen – App macht es möglich
Seit Mai 2020 ist auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen P 2 „Fußgängerzone“ (Quergasse/Hoffnung) und P 4 „Markt“ (Marktstraße) das HANDYparken über die Handy-App „moBiLET“ möglich. Damit wird der Kauf des Parktickets am Parkscheinautomaten auch einfach und bequem aus dem geparkten Auto machbar.
Mit dem Handy müssen Nutzer die App „MoBiLet“ herunterladen und sich registrieren. Bei der Glauchauer App läuft das Bezahlen über ein vorher aufgeladenes Guthaben. Der Vorteil: Autofahrer können Parkgebühren genau abrechnen. Für einen Parkvorgang über die App wird eine Servicegebühr von 0,10 Euro fällig.
Die Parkschein-Automaten der beiden gebührenpflichtigen Parkplätze sind weiterhin in Betrieb und können bei Bedarf ebenfalls genutzt werden.
Mit dem Handy müssen Nutzer die App „MoBiLet“ herunterladen und sich registrieren. Bei der Glauchauer App läuft das Bezahlen über ein vorher aufgeladenes Guthaben. Der Vorteil: Autofahrer können Parkgebühren genau abrechnen. Für einen Parkvorgang über die App wird eine Servicegebühr von 0,10 Euro fällig.
Die Parkschein-Automaten der beiden gebührenpflichtigen Parkplätze sind weiterhin in Betrieb und können bei Bedarf ebenfalls genutzt werden.