Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie, kurz: EU-DLR) verabschiedet.
Ziel ist es, die Gründung betrieblicher Niederlassungen innerhalb der EU zu erleichtern und das Erbringen von Dienstleistungen über die Landesgrenzen hinaus zu vereinfachen.
Über die Einheitlichen Ansprechpartner können alle für Sie relevanten Verfahren und Formalitäten Ihrer Dienstleistungstätigkeit abgewickelt werden. Wahlweise ist dies auch über die Stadtverwaltung Glauchau möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Service-Portal Amt24.
Technische Umsetzung
Die Anträge können neben der üblichen Datenübermittlung per Briefpost, Fax und unverschlüsselter E-Mail nun auch mittels verschlüsselter E-Mail gestellt werden. Die Stadtverwaltung Glauchau eröffnet den Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente im Zusammenhang mit allen EU-DLR-relevanten Verwaltungsverfahren.
Hier können Sie sich als passiver Nutzer am Secure Mailgateway (SMGW) der E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen registrieren (nur für Kunden der Verwaltung).
Hier können Sie Ihr Interesse an der Nutzung des Secure Mailgateway (SMGW) der E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen als aktiver Nutzer anmelden (nur für Verwaltungsbehörden).
Nach erfolgter Registrierung können Sie sich nun beim sicheren E-Mail-Versand anmelden.