Vorbescheid

Im Rahmen eines Vorbescheides können vor Einreichung eines Bauantrages einzelne Fragen des Bauvorhabens geklärt werden (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstückes).

Notwendige Unterlagen:
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Es sind die amtlich bekannt gemachten Formulare zu verwenden. Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Antragsformular Vorbescheid
  • aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster, nicht älter als ein halbes Jahr
  • Lageplan mind. Maßstab 1:500 mit Darstellung der Lage der geplanten baulichen Anlage im Baugrundstück sowie der Zu- bzw. Ausfahrt
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung sowie der gesicherten Trinkwasser- und  Energieversorgung (Beteiligung der Ver- und Entsorgungsträger)
  • Nachbarbeteiligung entsprechend § 70 Sächsischer Bauordnung (SächsBO)  

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen wird letztlich durch die im Vorbescheid zu klärenden Fragen bestimmt.

Bearbeitungsfristen:
Nach Eingang der Antragsunterlagen zum Vorbescheid bei der Bauaufsichtsbehörde erfolgt die Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit. Sind die Antragsunterlagen unvollständig, fordert die Bauaufsichtsbehörde den Bauherrn zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurück genommen. Das Vorliegen vollständiger Unterlagen wird dem Bauherrn schriftlich bestätigt. Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung ist vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen. 
 
Kosten:
Die Berechnung der Gebühr basiert auf den Festlegungen des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses.