Ausbildungsvergütung und weitere Leistungen

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil - und - Besonderer Teil BBiG - in der jeweils geltenden Fassung.

Die monatliche Ausbildungsvergütung (brutto), beträgt im:

1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 Euro (ab 01.03.2024: 1.218,26 Euro)
2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 Euro (ab 01.03.2024: 1.268,20 Euro)
3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 Euro (ab 01.03.2024: 1.314,02 Euro)

Weiterhin erhalten die Auszubildenden:

  • eine Jahressonderzahlung, die im Monat November jährlich zur Auszahlung gelangt
  • einen jährlichen Lehrmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro, der zum Start des jeweiligen Ausbildungsjahres gezahlt wird
  • die Beteiligung des Ausbildungsbetriebes bei Abschluss eines persönlichen Sparvertrages über vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 13,29 Euro
  • Leistungen des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
  • einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, außerdem weitere Freistellungstage zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen
  • eine Abschlussprämie in Höhe von 400,00 Euro beim erstmaligen Bestehen der Abschlussprüfungen 
  • Unterstützung während der gesamten Ausbildung durch ein qualifiziertes Ausbildungsteam