Ausbildungsvergütung und weitere Leistungen
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil - und - Besonderer Teil BBiG - in der jeweils geltenden Fassung.
Die monatliche Ausbildungsvergütung (brutto), beträgt im:
1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 Euro (ab 01.03.2024: 1.218,26 Euro)
2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 Euro (ab 01.03.2024: 1.268,20 Euro)
3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 Euro (ab 01.03.2024: 1.314,02 Euro)
Weiterhin erhalten die Auszubildenden:
- eine Jahressonderzahlung, die im Monat November jährlich zur Auszahlung gelangt
- einen jährlichen Lehrmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro, der zum Start des jeweiligen Ausbildungsjahres gezahlt wird
- die Beteiligung des Ausbildungsbetriebes bei Abschluss eines persönlichen Sparvertrages über vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 13,29 Euro
- Leistungen des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
- einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, außerdem weitere Freistellungstage zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen
- eine Abschlussprämie in Höhe von 400,00 Euro beim erstmaligen Bestehen der Abschlussprüfungen
- Unterstützung während der gesamten Ausbildung durch ein qualifiziertes Ausbildungsteam