Wahlbenachrichtigungen für Bundestagswahl werden zugestellt
Bis zum 2. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 zugestellt.
Bekanntlich wird der Wahlbenachrichtigungsbrief zwischen anderen Postsendungen leicht übersehen und eventuell mit Werbeprospekten zusammen weggeworfen. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit um besondere Aufmerksamkeit beim Leeren ihres Hausbriefkastens.
Informationen zur Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein und Stimmzettel. Diese erhalten Sie im Briefwahlbüro. Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses, Markt 1 und öffnet voraussichtlich ab dem 5. Februar 2025.
Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit bis zur vorgezogenen Bundestagswahl liegen die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 4. Februar 2025 vor.
Erst ab dem darauffolgenden Werktag ist eine Ausgabe bzw. Versendung von Briefwahlunterlagen möglich.
Wir bitten die Wahlberechtigten, die nicht persönlich im Bürgerbüro wählen, die Brieflaufzeiten bei der Deutschen Post einzuplanen, damit der Rückversand pünktlich erfolgen kann.
Kontakt Bürgerbüro:
Stadtverwaltung Glauchau
Bürgerbüro
Markt 1
Tel.: 03763 65-145
E-Mail: buergerbüro@glauchau.de
Sprechzeiten Bürgerbüro:
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
1. Samstag im Monat | 10:00 – 12:00 Uhr |
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können mithilfe des Antrags auf der Wahlbenachrichtigung oder ab 31. Januar 2025 auch online beantragt werden. Für die Beantragung werden allerdings Angaben aus der Wahlbenachrichtigung benötigt - eine Beantragung auf diese Weise ist daher erst möglich, nachdem diese zugestellt wurde.
Für die Online-Beantragung nutzen Sie bitte den folgenden Link: Online-Beantragung Briefwahl.
Wegen des kurzen Zeitraums bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sollten Wählerinnen und Wähler prüfen, ob eine Briefwahl zwingend notwendig ist. Wenn möglich, sollte diesmal auf die Briefwahl verzichtet und am Wahlsonntag direkt im Wahllokal gewählt werden.
Die Briefwähler bitten wir, die Brieflaufzeiten mit einzuplanen, damit der Rückversand der Unterlagen fristgemäß erfolgen kann.
Weitere Bekanntmachungen zur Wahl des Deutschen Bundestages finden Sie hier.