LEADER-Förderung 2024
Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region „Schönburger Land“ ruft in ihrem 2. Projektaufruf 2024 nachfolgende Maßnahmenschwerpunkte und Maßnahmen entsprechend des zur Verfügung stehenden Budgets auf:
02-2024-1.3
Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
1.3.2 Maßnahmen zum Erhalt der kulturellen Vitalität einschließlich Kooperationsvorhaben
Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
1.3.2 Maßnahmen zum Erhalt der kulturellen Vitalität einschließlich Kooperationsvorhaben
02-2024-2.1
Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
2.1.2 Unterstützung neuer Modelle der Trägerschaft und Bewirtschaftung von Einzelhandelseinrichtungen
Beantragung:
Die Beantragung erfolgt schriftlich mit dem Projektantrag, welcher auf der Internetseite der LEADER-Region
„Schönburger Land“ zum Download zur Verfügung steht:
„Schönburger Land“ zum Download zur Verfügung steht:
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag zzgl. aller geforderten Unterlagen ist vollständig sowohl in Papierform als auch digital einzureichen.
Auswahlkriterien:
Anhand der Auswahlkriterien kann vor Antragstellung eingesehen werden, welche Aspekte im Rahmen der Bewertung
besonders berücksichtigt werden.
Anhand der Auswahlkriterien kann vor Antragstellung eingesehen werden, welche Aspekte im Rahmen der Bewertung
besonders berücksichtigt werden.
Hinweis: Es kann nur bewertet werden, was anhand einschlägiger Unterlagen belegt wird!
Budget:
Für den 2. Projektaufruf 2024 stehen insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung, davon in den Maßnahmeschwerpunkten und Maßnahmen:
Für den 2. Projektaufruf 2024 stehen insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung, davon in den Maßnahmeschwerpunkten und Maßnahmen:
02-2024-1.3 150.000 Euro
02-2024-2.1 150.000 Euro
02-2024-2.1 150.000 Euro
Antragsteller:
Antragsberechtigte Vorhabenträger gemäß Aktionsplan und Maßnahmen für:
Antragsberechtigte Vorhabenträger gemäß Aktionsplan und Maßnahmen für:
1.3.2 und 2.1.2: Kommunen, Unternehmen, Private, Vereine/LAG/Sonstige
Zu beachtende Angaben und Daten:
Datum des Aufrufs: 19.06.2024
Datum Abgabefrist: 02.08.2024 (Posteingang)
Abgabe bei: Verein Region Schönburger Land e.V., LEADER-Geschäftsstelle, Carl-Wilhelm-Richter-Platz 5, 08396 Waldenburg
Vorhabenauswahl: Sitzung des Koordinierungskreises am 11.09.2024
Grundlagen:
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland:
www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderperiode-2023-2027-5940.html
- Förderrichtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027-18218.html
- LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Schönburger Land“ vom 14.04.2022
www.region-schoenburgerland.de
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland:
www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderperiode-2023-2027-5940.html
- Förderrichtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027-18218.html
- LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Schönburger Land“ vom 14.04.2022
www.region-schoenburgerland.de
Beratende Stelle:
Regionalmanagement der LEADER-Region „Schönburger Land“
Carl-Wilhelm-Richter-Platz 5
08396 Waldenburg
Tel.: 037608/406011
E-Mail: info@region-schoenburgerland.de
Wir empfehlend dringend, das kostenfreie Beratungsangebot des Regionalmanagements zu nutzen!