Hinweise zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Beachten Sie, dass in der Nähe von Krankenhäusern, Seniorenresidenzen und Altenheimen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell untersagt ist. Silvesterfeuerwerk sollte niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abgebrannt werden. Die Feuerwerke mit der Kennzeichnung „Kat 1“ (Kategorie 1), die sogenannten Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind, dürfen von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden - und dies das ganze Jahr über. Tischfeuerwerk sollte immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, zum Beispiel Gardinen oder Weihnachtsbaum, abgebrannt werden.
Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat. 2“ (Kategorie 2) darf nur an Personen über 18 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden. Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten. Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Schutzabstände zu Personen und brennbaren Materialien, wie zum Beispiel Hecken oder Büschen, sind zur Verhütung von Bränden einzuhalten.
Die Blindgänger – also Feuerwerk, das nicht korrekt zündet – sollten Sie auf keinen Fall erneut anzünden, sondern dieses nach einer Abkühlzeit über den Restmüll entsorgen. Noch sicherer ist es, die Feuerwerkskörper zusätzlich unbrauchbar zu machen. Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken und stellt nach § 40 Sprengstoffgesetz eine Straftat dar.
Die Feuerwerkskörper, wie Raketen, niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind zum Beispiel in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Bei Batterie-Feuerwerken ist auf einen waagerechten und festen Stand zu achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können. Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen werden durch die darüber liegenden Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt. Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen. Richten Sie Feuerwerkskörper nie gegen Menschen, Tiere oder Gebäude. Insbesondere in der Nähe von Scheunen und von Fachwerkhäusern sollten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichten. Ein bereitgestellter Eimer Wasser oder Feuerlöscher (Schaumlöscher) können helfen, entstehende Brände schnell zu löschen. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, rufen Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.
Kommen Sie gut und sicher in das neue Jahr.