Stadt Glauchau führt ab 2024 elektronisches Amtsblatt ein

Ab dem 01.01.2024 wird die Stadt Glauchau die Art und Weise ihrer amtlichen Veröffentlichungen ändern. Infolgedessen wird es auch Veränderungen beim bisherigen „Stadtkurier - Amtliches Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ geben.
 
Dieser trägt ab Januar 2024 den neuen Titel „Stadtkurier – Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ (nachfolgend als Stadtkurier bezeichnet). Der Stadtkurier wird ab 2024 jährlich mit 17 Ausgaben und in einem 3-Wochen-Rhythmus erscheinen. Er wird weiterhin kostenlos an alle privaten Haushalte in der Stadt Glauchau verteilt bzw. liegt an den bekannten Stellen aus.
 
Zusätzlich wird die Stadt Glauchau ab dem 01.01.2024 ein elektronisches Amtsblatt mit der Bezeichnung „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ (nachfolgend als Amtsblatt bezeichnet) einführen. Das Amtsblatt erscheint auf der Internetseite der Stadt Glauchau unter www.glauchau.de. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen sowie ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Glauchau werden künftig im Amtsblatt veröffentlicht.
 
Für Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, bestehen dann die folgenden Möglichkeiten, Kenntnis über die Inhalte des Amtsblattes zu erhalten:
Einsichtnahme in das Amtsblatt zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Glauchau an der Glauchau-Information im Rathaus (Markt 1, 08371 Glauchau). Bei Bedarf können an der Glauchau-Information auch Ausdrucke des Amtsblattes unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Zusendung von Ausdrucken gegen einen vollständigen Kostenersatz der Versandkosten.
 
Ferner wird die Stadtverwaltung Glauchau Anfang 2024 einen Newsletter einrichten, der über das Erscheinen der jeweils aktuellen Ausgabe des Amtsblattes informieren wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dann auf der Internetseite der Stadt Glauchau für diesen Newsletter anmelden.
 
Mit der Einführung des elektronischen Amtsblattes kann die Stadtverwaltung Glauchau in Zukunft flexibler reagieren, wenn zum Beispiel kurzfristige amtliche Veröffentlichungen oder Notbekanntmachungen erforderlich sind.
 
 
Rechtlicher Hintergrund:
 
§ 2 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) erlaubt den Kommunen des Freistaates Sachsen öffentliche Bekanntmachungen durch eine elektronische Ausgabe nach § 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG) durchzuführen. Dies wurde in der Satzung der Großen Kreisstadt Glauchau über die Form der öffentlichen Bekanntmachung, der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der ortsüblichen Bekanntgabe (veröffentlicht am 08.12.2023 in der Ausgabe Nr. 23/2023 des Glauchauer Stadtkuriers) so umgesetzt. Öffentliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Glauchau erfolgen demnach ab dem 01.01.2024 in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes mit dem Titel „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Glauchau“ auf der Internetseite der Stadt Glauchau unter www.glauchau.de. Dies wurde als authentische Form festgelegt.