Bearbeiten von Anträgen auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde

Für das Ausstellen von Personenstandsurkunden ist das Standesamt Glauchau zuständig.

Im Standesamt erhalten Sie folgende Urkunden:
  • Urkunden aus dem Geburtenregister sind 110 Jahre, aus dem Eheregister 80 Jahre und aus dem Sterberegister sind 30 Jahre rückwirkend möglich

Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt beantragt werden, in welchem die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen wurde.

Urkunden aus Personenstandsbüchern können nur von folgenden Personenkreis angefordert werden:
1.  Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht bzw. von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen (z. B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder und Geschwister)
2.  Personen, Behörden, Firmen oder Institutionen, sofern sie ein rechtliches Interesse nachweisen können. Das kann  z. B. ein Vollstreckungsbescheid, ein Grundbuchauszug o.ä. sein; eine Vollmacht der unmittelbar berechtigten Person; die Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird dann vom Standesamt direkt an die entsprechende Behörde weitergeleitet); etc.
 
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitung der Urkundenanforderung erfolgt vom Standesamt innerhalb von 14 Tagen. Die Dringlichkeit sollte auf der Urkundenanforderung vermerkt werden. Die Urkunden werden per Rechnung zugeschickt.
 
Bearbeitungsgebühren:
Die Gebühren für Urkunden sind im geltenden Gebührentarif geregelt.
  • Ausstellung einer Personenstandsurkunde 15,00 €  und jeder weiteren in einem Arbeitsgang hergestellten Urkunde 7,00 €
  • für einen Suchvorgang, z. B. bei Ahnen- und Familienforschung, kann eine Gebühr in Höhe von 30,00 - 225,00 € pro Fall fällig werden
In folgenden Fällen werden keine Gebühren erhoben:
  • Geburtsbescheinigungen für Elterngeld
  • Geburtsbescheinigungen für Kindergeld
  • Geburtsbescheinigungen für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
  • Geburtsurkunden für Rentenzwecke

Online-Anträge auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde

Über das Portal Amt24 können Sie Online-Anträge einreichen. Für die Nutzung des Portals benötigen Sie ein persönliches Amt24-Servicekonto. Dieses kann in wenigen Minuten unter https://amt24.sachsen.de/registrierung selbst eingerichtet werden und ist dann auch für weitere Online-Verfahren auf Amt24 nutzbar.

Mit dem Amt24-Servicekonto können Sie sicher mit der Stadtverwaltung Glauchau kommunizieren.

Folgende Online-Anträge können Sie derzeit über das Portal Amt24 einreichen:

Geburtsurkunde anfordern

Internationale Geburtsurkunde anfordern

Beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister anfordern

Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern

Eheurkunde anfordern

Sterbeurkunde anfordern