Bürgerbudget 2024

Eine lebenswerte Stadt und eine starke Gemeinschaft brauchen das Engagement, die Ideen und die Solidarität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2023/2024 hat der Stadtrat nicht nur einer schrittweisen Erhöhung der seit vielen Jahren bewährten Ortschaftsbudgets zugestimmt, sondern auch der Einführung eines Bürgerbudgets für die Kernstadt. Dieses Budget bietet nun auch den Bewohnerinnen und Bewohnern der Glauchauer Kernstadt die Möglichkeit, sich mit guten Ideen und kreativen Projekten für das Wohl unserer Kommune einzubringen.

Die wichtigsten Informationen und eventuelle Fragestellungen zum Bürgerbudget haben wir für Sie zusammengefasst:

Wer kann Vorschläge einbringen?
 
  • Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Kernstadt Glauchau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Glauchauer Vereine
  • Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern
  • Verbände und Kirchgemeinden
  • Firmen/Unternehmen
Welche Stadtgebiete gehören zur Kernstadt?
 
Die Kernstadt umfasst alle Stadtgebiete, die nicht zu den Ortschaften Reinholdshain, Niederlungwitz, Wernsdorf, Gesau/Höckendorf/Schönbörnchen, Rothenbach/Albertsthal und Jerisau/Lipprandis gehören.
 
Welche Mittel stehen zur Verfügung?
 
Das Budget für das Jahr 2024 beträgt 7,00 Euro je Einwohner (der Stichtag für die Einwohnerzahl der Kernstadt ist der 30.06.2022). Dadurch stehen im Haushaltsjahr 2024 rund 97.000 Euro zur Verfügung.
 
Welches finanzielle Volumen können die Projekte haben?
 
Die maximale Zuwendungssumme beträgt 25.000,00 Euro je Projektvorschlag.
 
Sofern die zur Verfügung stehenden Budgetmittel nicht vollständig beansprucht werden, kann der Stadtrat für eingegangene Projektvorschläge eine Unterstützung beschließen, welche über dieser maximalen Zuwendungssumme liegt. Die Entscheidung hierzu erfolgt jeweils im Einzelfall.
 
Was kann unterstützt werden?
 
  • Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit
  • Baumaßnahmen, Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Reparaturen in städtischen Einrichtungen und Liegenschaften
  • Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen für Einrichtungen und Liegenschaften der Stadt Glauchau

Die Projekte müssen im Gebiet der Kernstadt realisiert werden.

Bis wann und wo kann man Vorschläge einreichen?

Vorschläge können bis zum 31.07.2024 bei der Stadtverwaltung Glauchau eingereicht werden.
 
Für die Beantragung sind die von der Stadtverwaltung Glauchau zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen zu verwenden. Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.

Wer entscheidet, ob ein Vorschlag finanziell unterstützt wird?
 
Die Entscheidung über die Finanzierung und Umsetzung von eingereichten Vorschlägen trifft der Glauchauer Stadtrat. Die Projekte sind dann innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Stadtrates zu realisieren.

Wer setzt die beschlossenen Projekte um?
 
Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die Stadt Glauchau oder den jeweiligen Zuwendungsempfänger.
 
Wo bekommt man weitere Informationen?
 
Die vom Glauchauer Stadtrat beschlossene Richtlinie zum Bürgerbudget finden Sie auf dieser Seite.

Wohin kann man sich wenden, wenn man Fragen zum Bürgerbudget oder zur Antragstellung hat?

Stadtverwaltung Glauchau
Büro des Oberbürgermeisters
Markt 1
08371 Glauchau
 
Tel.: 03763/65110