Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Bis spätestens 19. Mai 2024 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 zugestellt.

Bekanntlich wird der Wahlbenachrichtigungsbrief zwischen anderen Postsendungen leicht übersehen und eventuell mit Werbeprospekten zusammen weggeworfen. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit um besondere Aufmerksamkeit beim Leeren ihres Hausbriefkastens.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können mithilfe des Antrags auf der Wahlbenachrichtigung oder online beantragt werden. Dafür werden allerdings Angaben aus der Wahlbenachrichtigung benötigt - eine Beantragung auf diese Weise ist daher erst möglich, nachdem diese zugestellt wurde.

Für die online Beantragung nutzen Sie bitte den Link.

Weitere Bekanntmachungen zur Europa- und Kommunalwahl finden Sie hier.